Der in Spreitenbach lebende Mann war im Mai 2002 unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Vermögensdelikten sowie Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden. Die Probezeit betrug drei Jahre. Er wurde erneut straffällig und wurde wegen Hehlerei und wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt.
Die SVP stellte die Frage nach einer Rückfallgefahr. Die CVP unterstützte den Antrag. Eine SP-Grossrätin hielt dagegen, der Mann sei seit elf Jahren nicht mehr straffällig geworden. Die früheren Strafen seien nicht mehr im Strafregister eingetragen, hiess es von Seiten der GLP.
Bürgerliche wollen genauer hinschauen
Justizdirektor Urs Hofmann wies darauf hin, das Parlament habe für Einbürgerungen gewisse Vorgaben gemacht. Danach stehe dem Einbürgerungsgesuch des Mannes nichts entgegen. Und auch die Gemeinde Spreitenbach haben in Kenntnis aller Tatsachen dem Gesuch zugestimmt.
Der Grosse Rat beschloss aber trotzdem, den Fall erneut unter die Lupe zu nehmen. Der Entscheid fiel mit 85 zu 40 Stimmen. SVP, FDP und CVP stimmten dafür, SP und Grüne dagegen. Das Parlament wird an einer der nächsten Sitzungen über das Einbürgerungsgesuch beraten.