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Aargauer Einbürgerungsgesetz Verweigerter Pass in Buchs wirft hohe Wellen

Eine Türkin darf nicht Schweizerin werden, obwohl sie im Dorf aufgewachsen ist. Herrscht bei Einbürgerungen Willkür?

Es ist in diesen Tagen kein Vergnügen, Repräsentant der Gemeinde Buchs bei Aarau zu sein. «Hinterwäldlerisch», «kleinkariert», «Seldwyla» – mit solchen Attributen wird die Gemeinde momentan in den Medien und auf sozialen Plattformen eingedeckt.

«Der Inhalt der meisten Mails entbehrt jeglicher Beschreibung und gehört direkt ins Altpapier», so wird Gemeindeammann Urs Affolter in der «Aargauer Zeitung» zitiert. Und weiter: «Trotz der sorgfältigen Kommissionsarbeit können Fehler nicht ausgeschlossen werden.» Was ist da passiert? Die Unterschrift von Affolter steht auf einem Brief, den eine 25-jährige Türkin aus Buchs Ende April erhalten hat.

Mangelhafte Integration?

Im Brief wurde ihr mitgeteilt, dass der Gemeinderat von Buchs sie nicht einbürgern will. Dies gestützt auf einen Antrag der Einbürgerungskommission. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit habe der Einwohnerrat, also das Dorfparlament.

Und dieses folgte dem Antrag des Gemeinderates an der Sitzung vom 20. Juni. Das Einbürgerungsgesuch der jungen Türkin wurde abgelehnt mit 20 Nein zu 12 Ja bei 5 Enthaltungen.

Der Einwohnerrat übernahm die Argumente des Gemeinderates. Dieser hatte im Brief geschrieben:

  • «Weder Anlässe und Veranstaltungen noch Vereine in Buchs sind Ihnen bekannt.»
  • «Sie kennen keine typischen Schweizer Sportarten und Sehenswürdigkeiten.»
  • «Sie haben keine Ahnung, worüber in letzter Zeit abgestimmt wurde und was aktuell diskutiert wird.»
  • «Über die Abfallentsorgung, Einkaufsmöglichkeiten und andere Angebote der Gemeinde wissen Sie nicht viel, was auf eine mangelhafte Integration im Dorf hindeutet.»

Ein ganz normale junge Frau

Nach dem Nein des Einwohnerrates publizierte die junge Frau sämtliche Unterlagen zu ihrem Gesuch, darunter auch die Protokolle der beiden Gespräche mit der Einbürgerungskommission.

Daraus geht hervor:

  • Die Frau ist in Buchs aufgewachsen, hat die Schulen besucht und spricht perfekt Schweizerdeutsch. Sie hat in diversen Vereinen Sport betrieben.
  • Im Staatskundetest hat sie alle Fragen richtig beantwortet.
  • Ihr Leumund ist lupenrein. Finanzielle Probleme gibt es nicht.
  • Die junge Frau arbeitet als Bauzeichnerin und sie will die Berufsmatura nachholen.

Aus Sicht der jungen Türkin ist sie perfekt integriert und erfüllt damit sämtliche Anforderungen, die für eine Einbürgerungen verlangt sind.

Gesetz gegen den Einbürgerungs-Wildwuchs

Im «Gesetz über das Kantons und das Gemeindebürgerrecht» des Aargaus (KBüG) ist die «erfolgreiche Integration» das Hauptkriterium für die Einbürgerung. Integriert sei eine Person, wenn sie

  • mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut ist
  • über ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse verfügt
  • am Wirtschaftsleben teilnehmen oder Bildung erwerben will

Weiter heisst es im KBüG: «Die Gesamtbeurteilung der Kenntnisse erfolgt anlässlich des Einbürgerungsgesprächs.» Diese Gespräch hat auch in Buchs stattgefunden, sogar zweimal. Die Gespräche mit der Kommission verliefen nach Aussagen der jungen Türkin in verschiedenen Medien nicht optimal. Sie sei extrem nervös gewesen und habe deshalb nicht sehr überzeugend gewirkt, gibt sie zu.

Die Einbürgerungskommission der Gemeinde Buchs ist ein rein bürgerliches Gremium. Sie besteht aus je zwei SVP- und FDP-Einwohnerräten. Präsidentin ist eine CVP-Einwohnerrätin.

Die Kommission scheint ihre Arbeit ernst zu nehmen. Darauf deuten die vielen Detailfragen hin, die im Gespräch gestellt wurden, z. B. «Was würden Sie sagen, ist typisch für einen Schweizer? Was kennen Sie für Alpen?»

Die Regierung muss entscheiden

Einbürgerungsgesetz AG

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Ab dem 1. Januar 2018 gilt das Einbürgerungsgesetz des Bundes. Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse werden verschärft. Der kantonale Sprachtest wird ersetzt durch einen Nachweis einer anerkannte Sprachschule. Einbürgern lassen kann sich nur, wer den Ausweis C hat (Niederlassung). Weiterhin gilt im Aargau der kantonale Staatskundetest.

Hat die Gemeinde Buchs bei der Einbürgerung der jungen Türkin alles richtig gemacht? Oder sind Fehler passiert? Ist die Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs durch Kommission, Gemeinderat und Einwohnerrat willkürlich?

Diese Fragen muss nun die Aargauer Regierung klären. Die Türkin hat nämlich einen Rekurs gemacht. Sie will, dass sie nun direkt von der Regierung eingebürgert wird. Wie stehen ihre Chancen?

Auf Anfrage des Regionaljournals beim zuständigen Departement des Kantons Aargaus heisst es, mit dem Einbürgerungsgesetz aus dem Jahr 2013 würden die sprachlichen und staatsbürgerischen Kenntnisse mit einem «kantonal einheitlichen Verfahren getestet.» Dieses Verfahren sei die Grundlage für das Einbürgerungsgespräch. Scharfe Kriterien für eine Einbürgerung gebe es aber nicht.

Im Einbürgerungsgespräch, so das Departement, hätten die Gemeinden viel Ermessensspielraum. So könne eine Gemeinde jemanden einbürgern, der vielleicht nicht gut Deutsch spreche, dafür aber in vielen Vereinen engagiert sei.

Im Rekursverfahren müsse man nun herausfinden, ob in Buchs willkürlich entschieden worden sei. Das sei ein aufwändiges Verfahren. Jede Seite müsse angehört werden. Und dann gebe es noch weitere Möglichkeiten zur Stellungnahme Wie lange das Verfahren dauern werde, könne man momentan nicht abschätzen.

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