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Aargau Solothurn Viele Aargauer Gemeinden haben Plätze für Asylbewerber geschaffen

Seit 1. Januar 2016 gilt im Aargau das neue Sozialhilfe- und Präventionsgesetz. Es regelt auch die Unterbringung von vorläufig aufgenommenen Asylbewerber. Die Gemeinden müssen Plätze schaffen. Ansonsten müssen sie Ersatzabgaben zahlen. Der Kanton verschickt die Rechnungen bald.

Viele Gemeinden hätten bis im April zusätzliche Plätze für Asylbewerber geschaffen, teilt der Kanton am Mittwoch mit. Die Gemeinden hätten, weil das neue Gesetz gilt, Strukturen für die Unterbringung gefunden.

Total mussten die Gemeinden per Ende März 2530 Personen unterbringen. 314 Personen, die die Gemeinden aufnehmen müssten, waren bis dann noch in den Strukturen des Kantons, heisst es beim Sozialdepartement weiter.

Wer nicht spurt, der zahlt

Die Gemeinden, die noch zu wenig Asylbewerber aufnehmen, können dies in den nächsten paar Wochen noch kurzfristig ändern. Momentan seien es ein paar Dutzend Gemeinden, sagt Balz Bruder, Mediensprecher des Aargauer Sozialdepartementes, gegenüber Radio SRF.

Schaffen die Gemeinden trotzdem keine Plätze für Asylsuchende, dann erhalten sie vom Kanton eine Zuweisungsverfügung. Gemeinden, die ihre Pflicht gar nicht erfüllen, werden zuerst belangt. Solche, die sie teilweise erfüllen, danach, heisst es beim Kanton.

Die Gemeinden haben dann 30 Tage Zeit, ihrer Pflicht nachzukommen. Danach kostet es sie etwas. Nämlich 110 Franken pro Person und Tag. Mitte Juni würden die Rechnungen versandt, heisst es auf Anfrage beim zuständigen Departement weiter.

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