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Winterzeit = Lottozeit Bei «Lotto!» wartet das Poulet oder der Hase

Die Lottomatches sind im Aargau nach wie vor beliebt. Wie die kantonale Lotto-Zulassungsstelle mitteilt, ist die Zahl der Anlässe seit vielen Jahren etwa gleichbleibend. Ein Lotto ist gemäss Lotteriegesetz jedoch nur legal, wenn es einem gemeinnützigen Zweck zugute kommt.

Bei der Hornussergesellschaft Baden/Brugg ist dies der Fall. Der Verein macht an zwei Lottoabenden einigen Tausend Franken Gewinn. Dieses Geld investiert der Verein vollumfänglich in den Vereinsbetrieb. «Wir können damit unsere Verbrauchsmaterialien und Turnierteilnahmen finanzieren», erklärt Vereinspräsident Christian Lippuner.

Bewilligungspflicht bleibt

Rund 50 Prozent der Einnahmen werden als Gewinne wieder ausgeschüttet. Dabei müssen die Betreiber des Anlasses im Voraus angeben wie viel Umsatz (Plansumme) sie machen werden. Ab einem Umsatz von 20'000 Franken bezahlen die Lottoveranstalter eine Gebühr von vier Prozent.

2016 wurde im Aargauer Grossen Rat gefordert, diese Bewilligungspflicht abzuschaffen. Dies wurde von der Regierung jedoch abgelehnt, weil sie befürchtete, dass dann vermehrt Profi-Veranstalter Lotto durchführen würden. Heute sind es nun stets Vereine, die sich mit den Gewinnen ihre Finanzen aufbessern.

Aber auch die Lottospieler haben am Schluss etwas davon. Zumindest die, die mit den richtigen Zahlen möglichst oft «Lotto!» rufen können.

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