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Flugunfall über dem Aargau Zwei Hobbypiloten vor dem Bundesstrafgericht

Seit Mittwoch müssen sich zwei Hobbypiloten vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Ihre Flugzeuge waren im Juni 2013 im Luftraum über dem aargauischen Auenstein zusammengestossen. Ihnen wird fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs vorgeworfen, die Beschuldigten wehren sich.

  • Was ist passiert am 6. Juni 2013?

    Ein Segelflugzeug und eine Propellermaschine stossen im Juni 2013 im Luftraum ob Auenstein zusammen. Das Segelflugzeug stürzt ab, der Pilot kann sich mit dem Fallschirm retten. Die Propellermaschine wird beschädigt, kann aber zum Flugplatz im thurgauischen Lommis zurückkehren. Wenige Tage später berichtet «Schweiz aktuell» über die Kollision und das grosse Glück des Piloten.

  • Das Urteil der Flugsicherheitsbehörde:

    Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) kam zum Schluss, dass beide Piloten den Luftraum zu wenig gut beobachtet haben. Sie haben sich gegenseitig übersehen, weshalb es zur Kollision kam, kurz: menschliches Versagen.

  • Die Folgen für die Piloten:

    Gegen beide Piloten wurde ein Strafbefehl mit bedingten Geldstrafen und Bussen erlassen wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs. Sowohl der 72-jährige Pilot der Propellermaschine, als auch der 64-jährige Segelflugpilot legten Einsprache ein, weshalb es nun zum Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona kommt.

  • Der Prozess:

    Vor Gericht fordern beide Beschuldigten einen Freispruch. Es sei eine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen, die zum Zusammenstoss geführt hätten, ein «dummer» und «seltener» Zufall. Beide hätten den Luftraum ausreichend kontrolliert. Wann das Bundesstrafgericht ein Urteil fällt, ist noch nicht klar.

(Bildnachweis Front: Keystone, Symbolbild)

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