An einem Samstagnachmittag im April 2012 hatte eine starke Explosion das Prattler Längi-Quartier erzittern lassen. Zwei Stockwerke am Kopfende eines Wohnblocks waren eingestürzt. Acht Personen wurden verletzt, zwei Verschüttete wurden erst nach Stunden von Suchhunden gefunden. Es entstand Millionenschaden.
Die Explosion verursacht hatte der Angeklagte. In einer schweren Lebenskrise hatte er sich das Leben nehmen wollen und in der Küche Gas ausströmen lassen. Später besann er sich jedoch anders. Als er tags darauf den Gasherd anfachen wollte, kams zum Knall. Er habe gelüftet gehabt, keinen Gasgeruch mehr wahrgenommen und sich bloss Brötchen aufbacken wollen, sagte er vor Gericht.
Grobfahrlässig verhalten
Als grobfahrlässig taxierte nun jedoch das Strafgericht dieses Verhalten. Zwar erachtete es den vom Angeklagten geschilderten Ablauf im Einklang mit Experten als plausibel, so auch dass er nach jener Nacht Hunger verspürt habe. Doch hätte er unter den damaligen Umständen nie eine offene Flamme entzünden dürfen, sagte der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung.
Alltagswissen sei es auch, dass es für solche Fälle Ereignisdienste gibt, die mit einem einfachen Anruf informiert werden können.
Keine Indizien für Vorsatz
Das Gericht sprach den Mann daher der fahrlässigen Verursachung einer Explosion schuldig. Für eine vorsätzliche Deliktsbegehung sah es hingegen weder hinreichende Beweise noch eine Indizienkette. Auch beim Vorwurf der Körperverletzung erachtete es mehrere Fälle sowie die teils geltend gemachte schwere Körperverletzung nicht für hinreichend belegt.
Der Staatsanwalt hatte dagegen eine Verurteilung wegen Eventualvorsatzes und eine teilbedingte Strafe von drei Jahren, als Alternative indes auch 24 Monate bedingt wegen Fahrlässigkeit verlangt. Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt, da er weder ein vorsätzliches noch ein fahrlässiges Delikt als nachgewiesen erachtete.
Finanzielle Forderungen
Mit dem Urteil kommen nun allerdings neue Belastungen auf ihn zu: Im Verfahren hatten 49 Privatkläger Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen in Millionenhöhe geltend gemacht, die das Gericht teils guthiess, teils auf den Zivilweg verwies.
Die Staatsanwaltschaft will das Urteil gemäss derzeitigem Stand nicht weiterziehen, wie es am Dienstag hiess. Der Verteidiger liess die Frage noch offen.