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Basel Baselland AKW Fessenheim bleibt am Netz

Das französische Atomkraftwerk Fessenheim an der deutschen Grenze kann weiter am Netz bleiben. Die Berufungskammer des Verwaltungsgerichts in Nancy wies am Donnerstag eine Klage über die sofortige Schliessung des ältesten französischen AKW ab.

Das älteste französische Atomkraftwerk darf weiterhin in Betrieb bleiben. Die Berufungskammer des Verwaltungsgerichts in Nancy bestätigte ein Urteil der ersten Instanz von 2011. Geklagt hatte der deutsch-französisch-schweizer Trinationale  Atomschutzverband TRAS, der die Gefahren durch Erdbeben und Überschwemmungen im Rheingraben in den Vordergrund stellte. Das 36  Jahre alte AKW soll Ende 2016 stillgelegt werden.

Der Trinationale Atomschutzverband zeigte sich enttäuscht über das Urteil. In einer Mitteilung weist der Verband darauf hin, dass das zweite Verfahren in Paris auf sofortige Schliessung von Fessenheim noch nicht entschieden sei.

Schreckensszenario Japan

Die französischen Aufsichtsbehörden würden methodisch exakt jene Fehler wiederholen, die in Japan zur Katastrophe geführt hätten, so der TRAS. Man kenne das Risiko starker Erdbeben, tue aber so, als könne es solche Erdbeben am Standort Fessenheim nicht geben. Mit dem Entscheid ignoriere das Appellationsgericht die weltweit anerkannten Sicherheitsstandards bezüglich Erdbebenrisiken. Ausdrücklich hätten die Experten der europäischen Stresstests empfohlen, neben der deterministischen auch eine probabilistische Beurteilung des Erdbebenrisikos anzuwenden.

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