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Basel Baselland Ausnahmen für Zufahrt zur Basler Innenstadt jetzt festgelegt

Der Regierungsrat hat die Ausnahmen definiert, wie die Innenstadt trotz allgemeinem Fahrverbot angefahren werden darf. Neben gebührenfreien Berechtigungen gibt es auch kostenpflichtige Bewilligungen.

Gebührenfrei ist die Zufahrt für Gewerbetreibende für den Güterumschlag von 6 bis 11 Uhr an Wochentagen. Zufahrtsberechtigt sind auch Anwohner und Taxis. Ebenfalls keine Bewilligung braucht es für die Anfahrt zu Hotels und Behinderten-Parkplätze.

Audio
Ausnahmeregelungen für die Innenstadt (14.08.2013)
01:38 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 38 Sekunden.

Daneben können gebührenpflichtige Bewilligungen für nicht aufschiebbare Verrichtungen in der Innenstadt beantragt werden. Dies zum Beispiel für Gewerbetreibende, die während einer gewissen Zeit in der Innenstadt Arbeiten ausführen müssen.

Auch Dauerbewilligungen sind möglich, zum Beispiel für Marktfahrer oder im Gesundheitswesen tätige Privat-Organisationen.

Die jetzt vorgelegte Verordnung ist das Produkt zahlreicher Gespräche zwischen Behörden und Betroffenen. Gegen eine erste Verordnung waren vor einem Jahr ein rundes Dutzend Verfassungsbeschwerden eingereicht worden.

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