Einig sind sich alle darin, dass künftig die fachlichen Anforderungen an die Mitglieder des Bankrats im Vordergrund stehen müssen. So sollen in diesem Gremium keine Mitglieder des Grossen Rats oder der Regierung mehr Einsitz haben.
Nur: Wer soll das Gremium wählen? Die Regierung will die Wahl dem Grossen Rat überlassen, allerdings im Rahmen eines von ihr vorgelegten gebundenen Vorschlags. Die Finanzkommission des Grossen Rates erklärt sich mit dieser Variante einverstanden, bedingt sich aber eine grössere Mitsprache in Form einer Prüfungskommission aus.
In der wichtigen Geschäftsprüfungskommission (GPK) sieht man das anders: Diese will die Wahl des Bankrats ganz der Regierung überlassen, die so auch die volle Verantwortung übernehmen würde. Der Grosse Rat seinerseits hätte in Form der Oberaufsicht die oberste Kontrolle. «Diese Oberaufsicht funktioniert, wenn sie die richtigen Instrumente bekommt, zum Beispiel Informations- und Einsichtsrecht», sagt GPK-Mitglied Christian von Wartburg (SP).
Gegen den Verzicht auf dieses Wahlrecht wehrt sich Basta-Grossrat Urs Müller als Minderheit in der GPK: «Der Grosse Rat ist die Vertretung des Volkes. Deshalb muss er die Mitglieder des Bankrats wählen, denn die Kantonalbank gehört letztlich der Bevölkerung.»
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)