Die Baselbieter Baudirektorin Sabine Pegoraro hat den Entwurf für ein total revidiertes Energiegesetz am Mittwoch vorgestellt. Er geht nun in die Vernehmlassung. Frühestens am 1. Januar 2016 soll das neue Energiegesetz in Kraft treten.
Grundlage für die Totalrevision des Energiegesetzes aus dem Jahre 1991 sei die Energiestrategie des Regierungsrates, die 2012 verabschiedet wurde. Das neue Gesetz nimmt vor allem die Energieeffizienz von Gebäuden ins Visier. Der Kanton will mehr Fördermittel zur Verfügung stellen, damit die Einwohner, aber auch die Unternehmen möglichst viele Gebäude energetisch sanieren. Mit dieser Fördermassnahme will der Kanton bis 2050 den Energieverbrauch um 35 Prozent reduzieren.
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Vorschlag: Energieabgabe
Um genügend Geld zu haben für diese Fördermassnahme, plant der Kanton eine Energieabgabe. Wer nichterneuerbare Energie nutzt, muss dafür bezahlen. Für den Mieter einer Dreizimmerwohnung würden beim Heizöl etwa zehn Franken pro Jahr anfallen.
Die Idee einer Energieabgabe stösst jedoch bereits auf Kritik. Die Handelskammer beider Basel wehrt sich gegen diese neue Steuer. Das letzte Wort hat aber ohnehin das Volk: Es gibt eine obligatorische Volksabstimmung, da es für die Energieabgabe eine Verfassungsänderung braucht.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)