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Basel Baselland Baselbieter Staatsanwaltschaft muss Praxis anpassen

Im Kanton Baselland erlassen von der Staatsanwaltschaft beauftragte Mitarbeiter Übertretungsstrafbefehle. Dies ist rechtlich nicht korrekt, befindet nun das Bundesgericht. Auch solche Strafbefehle müssten zwingend von Staatsanwälten selber erlassen werden.

Ein Motorradfahrer brachte den Fall 2013 ins Rollen. Er wollte eine Geldstrafe von 400 Franken nach einem Unfall nicht akzeptieren. Er focht den Strafbefehl vor Gericht an. Das Kantonsgericht gab ihm schliesslich Recht. Nun bestätigt das Bundesgericht, die höchste Schweizer Instanz, das Urteil.

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Stawa muss Praxis an Bundesgrichtsurteil anpassen (12.2.2016)
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Im letzten Jahr erliess die Baselbieter Staatsanwaltschaft 3'086 Übertretungsstrafbefehle. Meist sind das Geldstrafen nach Verkehrsdelikten. Im Baselbiet dürfen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft diese Strafbefehle aussprechen. Damit will man die Staatsanwältinnen und -anwälte entlasten.

Nun muss die Staatsanwaltschaft ihre Praxis anpassen. Wie, wisse man noch nicht, heisst es auf Anfrage. Man müsse erst das Gerichtsurteil genau studieren. Man sei aber froh, dass jetzt Rechtssicherheit bestehe.

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