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Pferde mit Chaise.
Legende: Sorgen seit Jahren für Diskussion: Pferde am Cortège. SRF
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Basler Fasnacht Strengere Vorschriften für Pferde am Cortège

Wer mit Pferden an der Fasnacht teilnehmen will, muss neu Dokumente vorlegen. Zudem macht der Kantonstierarzt Proben.

Wer mit Pferden am Cortège teilnehmen will, muss neu einen Ausbildungsnachweis und eine Fahrlizenz vorweisen können. Zudem führt ein Tierarzt während der Fasnacht vor Ort stichprobenartig medizinische Checks durch, um die Belastung für die Tiere zu ermitteln.

Überprüft wird insbesondere das Alter des Pferdes und seine Erfahrung an Veranstaltungen.«Wir wollen einfach wissen, wer die Kutscher und die Pferde sind, die am Cortège teilnehmen wollen», sagt Kantonstierarzt Michel Laszlo. Die Fasnacht sei ein unvergleichbares Ereignis, da sei es wichtig, dass Pferd und Kutscher aufeinander eingespielt seien.

Wer die Eigendeklaration nicht vornimmt, erhält keine Zulassung zum Cortège, sagte Comité-Obmann Christoph Bürgin gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Während dem Cortège werden auch an mindestens zehn Orten entlang der Route spezielle Pausenzonen definiert. Da hoffe er natürlich, dass diese Plätze nicht von Guggen oder Cliggen besetzt würden, sagt Laszlo.

Regelmässige Kritik

In den vergangenen Jahren war es vermehrt zu öffentlicher Kritik und Diskussionen rund um den Einsatz von Pferden am Cortège der Basler Fasnacht gekommen. Gemäss heutigen Einschätzungen des Veterinäramtes und des Comités sollen Pferdekutschen und Vorreiter indes auch künftig erlaubt bleiben. Die neuen Regeln gelten ab kommender Fasnacht vom 19. bis 21. Februar.

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