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Sitzungsgelder direkt in Basler Staatskasse
Aus Schweiz aktuell vom 09.07.2014.
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Basel Baselland Basler Honorar-Affäre: Unregelmässigkeiten bei Regierungsräten

Keines der Regierungsmitglieder ausser Carlo Conti hat im grossen Stil unberechtigt Nebeneinkünfte behalten. Dies zeigt eine Untersuchung der Basler Finanzkontrolle. Doch auch bei Eva Herzog, Christoph Brutschin und Christoph Eymann stiess die Finanzkontrolle auf Unregelmässigkeiten.

Der Basler Regierungsrat Carlo Conti (CVP) hat mit seinem Schuldgeständnis die Untersuchung der Basler Finanzkontrolle ausgelöst. Er hatte 107'000 Franken Honorar behalten, das er hätte der Staatskasse abliefern müssen. Er trat deswegen auch zurück.

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Basler Honorar-Affäre (8.7.2014)
03:31 min
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Die Finanzkontrolle, die dem Basler Grossen Rat unterstellt ist, untersuchte, ob noch andere Regierungsräte nicht korrekt abgerechnet haben. Und die Kontrollstelle wurde fündig: Sie fand bei Eva Herzog (SP), Christoph Brutschin (SP), Christoph Eymann (LDP) und Guy Morin (Grüne) Unregelmässigkeiten. Einzig bei Baschi Dürr (FDP) und Hans-Peter Wessels (SP) gab es keine Unregelmässigkeiten.

Zwischen 3500 und 6200 Franken

Allerdings bewegen sich die falsch abgerechneten Beträge lediglich zwischen 3500 und 6200 Franken. Zum Teil hatte der Zentrale Personaldienst die Nebeneinkünfte falsch abgerechnet, teilweise lagen aber auch keine Lohnabrechnungen für diese Nebeneinkünfte vor.

Bei Eva Herzog etwa fehlte ein Lohnausweis für ein Honorar von 2000 Franken der Aktiengesellschaft zum Storchen, Christoph Eymann gab ein Honorar für eine eidgenössische Kommission von 225 Franken nicht an, Christoph Brutschin zog unerlaubt Spesen ab von seinem Honorar für eine Vorlesung an der Universität. Und bei Guy Morin wurde eine Zahlung der Strafanstalt Bostadel von 2005 bis 2007 «nicht deklariert», wie die Finanzkontrolle in ihrem Bericht schreibt.

Die betroffenen Regierungsräte erklärten allesamt, dass sie die zu viel kassierten Gelder zurückzahlen. Um Unregelmässigkeiten in Zukunft zu vermeiden, sollten solche Nebeneinkünfte, welche die Regierungsräte bis zu einem Betrag von 20'000 Franken behalten dürfen, direkt über ein Konto beim Zentralen Personaldienst abgerechnet werden. Auch versprach Guy Morin, dass die Regierung prüfen wird, wie die teils schwammigen Bestimmungen bezüglich Nebeneinkünfte klarer gefasst werden könnten.

(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)

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