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Bombenalarm in Pratteln Prozessauftakt gegen Kaderfrau von Möbel Pfister

Vor zwei Jahren wurden zwei Warenhäuser in Pratteln nach einer Bombendrohung evakuiert. Die Drohung war erfunden.

Die Liste der Anklagepunkte gegen eine Kadermitarbeiterin von Möbel Pfister ist lang. Der Prozess beginnt am Montag.

  • Falscher Alarm
  • Diebstahl
  • Arglistige Vermögensschädigung
  • Mehrfache Urkundenfälschung
  • Schreckung der Bevölkerung
  • Mehrfache Irreführung der Rechtspflege

Was war da passiert? Am 29. Dezember 2015 ging in Pratteln im Gebiet Grüssen nichts mehr. Eine Bombendrohung, die per Telefon geäussert wurde, legte alles lahm. Der Media-Markt und der Möbel Pfister mussten evakuiert werden. 60 Beamte und zwei Spürhunde suchten die Gebäude nach der Bombe - sie fanden aber nichts.

Am nächsten Tag stellte sich heraus, dass im Tresor des Möbelhauses Pfister 100'000 Franken fehlten. Dieses Geld konnte am Tag davor vom Geldtransportdienst nicht abgeholt werden, da wegen der Evakuierung das ganze Gebiet gesperrt war. Ein Zusammenhang zwischen der Bombendrohung und dem Fehlen des Geldes lag schnell auf der Hand.

Eine Hausdurchsuchung bei jener Mitarbeiterin, die den Telefonanruf mit der Bombendrohung entgegengenommen haben wollte, brachte einen Teil der Beute wieder zum Vorschein. Der fehlende Teil war bereits im Spielcasino verspielt.

Urkundenfälschung schon vor dem Bombenalarm

Im Spielcasino war die angeklagte Frau dem Personal bereits aufgefallen. Diese forderten Bankauszüge, um einer Spielsucht vorzubeugen. Um einen drohenden Ausschluss zu umgehen, fälschte die Angeklagte ihr Bankauszüge.

Nun muss sie sich wegen all dieser Delikte vor dem Strafgericht verantworten. Das Urteil wird am Dienstag erwartet.

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