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EuroAirport Bundesrat genehmigt Steuer-Deal für Basler Flughafen

Das Abkommen sieht vor, dass sich Frankreich und die Schweiz die Steuern teilen. Dazu braucht es allerdings noch eine Sonderregelung der EU.

Das Abkommen betrifft die Besteuerung der Unternehmen im Schweizer Sektor des Euroairports. Diese sollen künftig französisch Einkommenssteuer und Schweizer Kapitalsteuer bezahlen. Frankreich verzichtet auf zusätzliche lokale Steuern.

Ebenfalls zur Anwendung kommt Schweizer Steuerrecht bei der Mehrwertsteuer. Dazu ist allerdings noch die Zustimmung zu einer Sonderregelung durch den EU-Rat. Erst danach kann das Abkommen unterzeichnet werden und in Kraft treten.

Positive Reaktionen in Basel

Martin Dätwyler, stellvertretender Direktor der Handelskammer beider Basel, hofft nun, dass die beiden Länder das Abkommen möglichst schnell ratifizieren. Denn es bestehe das Risiko, dass nach mit einem Regierungswechsel in Frankreich Zeit verloren gehe und neue Diskussionen beginnen könnten. «Bei jedem Wechsel entsteht wieder neue Unsicherheit. Es ist darum wichtig, noch vor den französischen Wahlen Sicherheit zu haben», sagt Dätwyler.

Auch das Basler Wirtschafts-Departement (WSU) ist erfreut über die Zustimmung des Bundesrates. Auch von Seite der EU, die einer Mehrwertsteuer-Sonderregelung zustimmen muss, kämen positive Zeichen. Der Kanton bereite jetzt eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes vor, teilt das WSU mit.

Mehrjähriger Streit

Das Abkommen setzt den Schlusspunkt unter einen mehrjährigen Steuerstreit mit Frankreich. 2014 kündigte Frankreich an, auch Unternehmen im Schweizer Sektor nach französischem Recht besteuern zu wollen. Bisher war die Besteuerung im Schweizer Sektor nach Schweizer Recht erfolgt. Das war eigentlich ein Verstoss gegen das Territorial-Prinzip und im Staatsvertrag von 1949 nicht vorgesehen.

Höhere Steuerbelastung abgewendet

Die Anwendung französischen Rechts hätte für die rund 60 Firmen mit 4500 Arbeitsplätzen im Schweizer Sektor eine massive Mehrbelastung bedeutet. Wichtige Unternehmen - allen voran Easyjet - drohten für diesen Fall mit dem Wegzug. Damit wären am Euroairport zahlreiche Arbeitsplätze in Gefahr, welche zu einem guten Teil von französischen «Grenzgängern» besetzt werden. Mit der nun ausgehandelten Regelung bleibt die Steuerbelastung für die Unternehmen im Schweizer Sektor etwa gleich hoch wie bis anhin.

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