Datenschützer Beat Rudin hat nichts dagegen, dass Interessenten auf ihre finanziellen Möglichkeiten hin überprüft werden: «Normalerweise dürfen die Aufwendungen für die Mieten nicht höher als ein Drittel des Lohnes sein.»
Im Formular, das Immobilien Basel-Stadt verwendet, würde aber der Hinweis fehlen, dass die beiden letzten Lohnabrechnungen nur eine Möglichkeit sei, seine Solvenz zu belegen.
Kein Verständnis für Kritik
Barbara Neidhart von Immobilien Basel-Stadt kann die Kritik nicht verstehen: «Bevor wir das Formular vor eineinhalb Jahren einführten, legten wir es dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung vor. » Alle kritisierten Punkte seien daraufhin geändert worden.
Anscheinend hatten sich damals Immobilien Basel-Stadt und der kantonale Datenschützer nicht richtig verstanden. Fest steht jetzt, dass sich beide Seiten nochmals zusammensetzen, um das Formular gesetzeskonform zu gestalten. Im Grossen Rat ist eine Interpellation hängig.
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