Ab dem 1. Januar tritt das neue Krankenkassen-Aufsichtsgesetz in Kraft. Diese könnte für Basel-Stadt einen Vorteil bringen, hofft Peter Indra vom Gesundheitsdepartement: «Das Gesetz verhindert eine gewisse Quersubventionierung von Kanton zu Kanton.»
Das bedeutet: Falls Basler zu hohe Krankenkassenprämien zahlen, höher als die tatsächlichen Kosten der Krankenkassen, dann könnte das Geld in Zukunft im Kanton bleiben und nicht mehr abfliessen. «Die zu hohen Prämien würden in Form von Rückzahlungen von den Krankenkassen an die Versicherten zurückfliessen», sagt Peter Indra.
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Das alles klingt gut, es gibt jedoch beim neuen Gesetz einen Haken aus Sicht von Basel-Stadt. Es ist nämlich vage formuliert. Peter Indra: «Im Gesetz gibt es eine Kann-Formulierung. Zu hohe Prämien können zurückbezahlt werden, müssen aber nicht.»
Die Krankenkassen-Lobbyisten hätten im Parlament für diese Kann-Formulierung gekämpft. Einer von ihnen ist der Basler Nationalrat Daniel Stolz (FDP), der im Beirat einer Krankenkasse sitzt. Er sagt: «Krankenkassen sind Unternehmen, sie brauchen eine gewisse Selbständigkeit.» Das Gesetz vollständig abgelehnt hat Sebastian Frehner (SVP). Auch er sitzt im Beirat einer Krankenkasse.
(Regionaljournal Basel, 12.03 Uhr)