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Sozialhilfe-Kosten Liestaler Stadtregierung klagt gegen Baselbieter Finanzdirektion

Der Stadtrat von Liestal geht in Sachen Sozialhilfe-Kosten vor das Kantonsgericht: Weil die Baselbieter Finanzdirektion Anträge der Stadt für den sogenannten Härtefälle-Topf abgelehnt hat, wählt die Stadtregierung diesen Schritt.

Liestal akzeptiert den Entscheid der Finanzdirektion (FD) nicht. Diese hatte den Antrag des Baselbieter Hauptortes, Geld aus dem sogenannten Härtefall-Topf zu erhalten abgelehnt. Geld, das die Gemeinden erhalten, wenn ihre Sozialhilfe-Kosten über dem Durchschnitt liegen und sie ihre finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft haben.

Es kann nicht sein, dass wir uns unattraktiv machen müssen und erst dann finanziell unterstützt werden.
Autor: Lukas Ott Stadtpräsident Liestal

Wie Stadtpräsident Lukas Ott vor den Medien sagte, sei die Begründung der FD nicht stichhaltig. Diese wirft Liestal vor, die Stadt habe ihre Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. Deshalb gehe man nun vors Kantonsgericht. «Wir haben jetzt schon einen hohen Steuersatz», sagt Ott und ergänzt: «Es kann nicht sein, dass wir uns unattraktiv machen müssen und erst dann finanziell unterstützt werden.»

Initiative fordert bessere Verteilung

Die Stadt meldet seit Jahren steigende Sozialhilfe-Kosten. 2014 beispielsweise hatte Liestal mit 5.6 Prozent die höchste Quote im Kanton. Trotzdem hatte die Regierung entschieden, dass Grellingen und Waldenburg Geld aus dem Härtefall-Topf erhalten, Liestal aber nicht.

Beim Kanton sucht man einer Lösung - unabhängig davon, dass Liestal nun vor Gericht geht. Aufgrund einer hängigen Initiative, die eine bessere Verteilung der Sozialhilfekosten verlangt, habe man festgestellt, dass man in diesem Bereich durchaus Handlungsbedarf habe.

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