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Basler Strafgericht Mit dem Fuss ins Gesicht getreten

Ein Basler Polizist stand heute vor Gericht, weil er einen am Boden liegenden Mann getreten haben soll.

Ein Basler Polizist musste sich am Donnerstag vor dem Basler Strafgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, einen am Boden liegenden Mann bei einer Festnahme dreimal mit dem Fuss ins Gesicht getreten und seinen Kopf anschliessenden mit der Hand auf den Boden geschlagen zu haben. Der beschuldigte Polizist stritt alle Vorwürfe ab, er habe dem Mann nur Handschellen angelegt.

Ein Rechtsmediziner führte derweil aus, dass dem Opfer mit grosser Wahrscheinlichkeit tatsächlich ins Gesicht getreten wurde. Er konnte sogar Spuren eines Schuhabdruckes feststellen - und das Profil dieses Schuhes passe zudem genau zu einem Schuh, der dem beschuldigten Polizisten gehört. Dieser gab jedoch an, den Schuh in der Tatnacht gar nicht getragen zu haben.

Das Opfer äusserte sich heute nicht mehr zum Vorfall. Dies weil der Mann sich mit dem Polizisten bereits aussergerichtlich geeinigt und in der Folge seinen Strafantrag zurückgezogen hat. Wie diese Einigung genau aussieht, dazu wurde nichts bekannt, die Parteien haben Stillschweigen vereinbart. Das Opfer scheint indes kein Interesse mehr am Fall zu haben. Der Mann ist nämlich auch nicht als Zeuge aufgetaucht, obwohl er aufgeboten gewesen wäre.

Dass der Fall trotz des Rückzugs des Opfers vor Gericht gekommen ist, hängt damit zusammen, dass die Staatsanwaltschaft dem Polizisten Amtsmissbrauch vorwirft - und das ist ein Offizialdelikt. Das Urteil wird am Freitag verkündigt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung und eine Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen à 100 Franken. Der Verteidiger des Polizisten fordert einen Freispruch.

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