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Basel Baselland Neue Zollbestimmungen erleichtern Einkauf im Ausland

Ab dem 1. Juli treten die neuen Zollbestimmungen in Kraft. Diese betreffen sowohl die Einkaufstouristen, wie auch Ferienreisende, die auf dem Rückflug noch im Dutyfreeshop einkaufen wollen. Grundsätzlich soll das Deklarieren der Waren vereinfacht werden.

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Neue Bestimmungen erleichtern Einkauf im Ausland (18.6.2014)
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Bisher durften Einkaufstouristen grundsätzlich Waren im Gesamtwert von 300 Franken steuerfrei über die Grenze nehmen, exklusiv alkoholischer Getränke und Tabakwaren. «Dies ändert sich nun. Neu muss man Alkohol und Tabak zu dieser Wertfreigrenze von 300 Franken dazu rechnen», sagt Patrick Gantenbein, der Informationsbeauftragter der Grenzwachregion Basel, gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF.

Auch die Bestimmungen der zollpflichtigen Waren wie Fleisch oder Alkohol ändern sich. Bisher durfte man 0.5 Kilogramm Frischfleisch und 3.5 Kilogramm bearbeitetes Fleisch einführen. Diese Unterscheidung der Fleischarten fällt weg, «man darf jetzt einfach 1 Kilogramm Fleisch über die Grenze bringen, egal ob Filet oder Wurst», so Gantenbein.

Per Smartphone das Filet deklarieren

Die Vereinheitlichungen der Zollbestimmungen seien eine Investition in die Zukunft, sagt Karin Märki von der Oberzolldirektion in Bern. In Zukunft soll es möglich sein, die im Ausland getätigten Einkäufe elektronisch am Zoll anzumelden und so Zeit zu sparen.

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