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Abstimmung Sollen Kantonsangestellte einen guten Kündigungsschutz haben?

Das Baselbieter Stimmvolk befindet am 24. September über die Initiative «Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat». Sie fordert einen Abbau des Kündigungsschutzes. SVP und FDP befürworten das Begehren, CVP, SP und Grüne sind dagegen.

Staatsangestellte sind in der Schweiz besser gegen Kündigungen geschützt als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Begründet wird dies damit, dass beispielsweise Polizistinnen und Polizisten oder Lehrkräfte stark exponiert seien und Schutz bräuchten. Im Kanton Baselland wollen Bürgerliche nun aber den Kündigungsschutz für Staatsangestellte lockern.

Einem Kantonsangstellten zu kündigen, das sei heute nahezu unmöglich, sagt der Baselbieter FDP-Politiker Balz Stückelberger: «Einerseits haben wir Verfahrensgarantien aus dem öffentlichen Recht und andererseits haben wir eine sehr restriktive Liste von Kündigungsgründen. Dies führt zu einer faktischen Unkündbarkeit für Staatsangestellte.»

Die Verwaltung muss sich von leistungsschwachen Mitarbeitern trennen können.
Autor: Balz Stückelberger Landrat FDP

Für die Verwaltung sei es schlecht, dass sie sich kaum von leistungsschwachen Mitarbeitern trennen könne. Darum fordert die Initiative, über die das Baselbiet abstimmt, dass die Kantonsangstellten keinen besonderen Kündigungsschutz mehr geniessen.

Kein Verständnis für diese Forderung hat das Kantonspersonal selber. Simon Habermacher, Präsident des Verbandes der Staatsangestellten, sagt: Man könne Lehrern, Polizisten und anderen Kantonsangestellten schon heute kündigen, nur müsse man die Kündigung begründen.

Schon heute sind Kündigungen möglich.
Autor: Simon Habermacher Verband des Staatspersonals Baselland

Ein guter Kündigungsschutz für das Kantonspersonal sei sinnvoll. So befürchtet Habermacher: Wenn ein Polizist jederzeit mit einer Kündigung rechnen müsste, könnte dieser seine Arbeit nicht mehr ordnungsgemäss erledigen: «Aus Furcht vor negativen Konsequenzen würde er vielleicht darauf verzichten, dem Bruder seines Chefs eine Busse wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auszustellen.»

Diese Befürchtung sei an den Haaren herbeigezogen, sagt wiederum Stückelberger, der den Kündigungsschutz lockern will: «Ein Polizist, der eine Busse ausstellt, erledigt seinen Job. Daher hat er nichts zu befürchten.»

Das Beispiel zeigt indessen, dass unklar ist, welche konkreten Auswirkungen die Lockerung des Kündigungsschutzes hätte. Was aber feststeht: Die Kantone dürfen beim Kündigungsschutz nicht einfach machen, was sie wollen. Die Bundesverfassung garantiert nämlich, dass Staatsangestellten nicht willkürlich gekündigt werden darf.

(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)

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