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Spitzel-Affäre: Schlechtes Zeugnis für Basler Polizei
Aus Schweiz aktuell vom 22.06.2017.
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Kritik an Polizeileitung Spitzel-Affäre: Basler Kantonspolizei hat Fehler gemacht

Die Leitung der Kantonspolizei Basel-Stadt hat auf Hinweise des Nachrichtendienstes wegen Pro-Erdogan-Aktivitäten eines Polizeimitarbeiters nur teilweise richtig reagiert. Zu diesem Schluss kommt ein von der Polizei in Auftrag gegebener unabhängiger Untersuchungsbericht.

Die Polizeileitung habe es verpasst, datenschutzrechtliche Probleme zu lösen und übergeordnete Vorgaben zu hinterfragen. Rechtsprofessor Felix Uhlmann, der mit der Untersuchung beauftragt wurde, sagt, die Polizei habe «Fehler gemacht» und die Brisanz der Vorwürfe unterschätzt.

Brisante Daten

Dabei bezieht sich Uhlmann unter anderem auf die Facebook-Einträge des Polizeimitarbeiters. Darin sprach dieser von seinem «Oberkommandanten» und spielte damit auf den türkischen Präsidenten Erdogan an. «Das ist brisant», sagt Uhlmann. Denn man wisse, «dass die türkischen Behörden sehr aggressiv gegen Anhänger der Gülen Bewegung vorgehen», so Uhlmann. Vor allem aber sei die Kantonspolizei im Besitz sehr sensibler Daten zur türkischen Bevölkerung in Basel. Das sei zwar richtig so, verschärfe aber die Situation.

Der betroffene Polizeimitarbeiter war bereits im Sommer 2016 aufgefallen: Der Nachrichtendienst des Bundes hatte damals die Basler Polizei informiert, dass ihr Mitarbeiter mit Pro-Erdogan-Aktivitäten im Netz auffalle. Die Polizei verzichtete aber aufgrund der Fakten- und Rechtslage auf weitergehende Abklärungen oder Massnahmen. Man bezog sich insbesondere auf die Staatsanwaltschaft, die den Fall als nicht strafrechtlich relevant einstufte.

Wir haben ziemlich viel gemacht, hätten aber noch mehr tun können.
Autor: Rolf Meyer Vizekommandant Kantonspolizei Basel-Stadt

Bemühungen der Kantonspolizei im Herbst 2016, sich Zugang zum Verlauf der Datenbankabfragen des Polizeimitarbeiters zu verschaffen, waren gemäss Bericht an datenschutzrechtlichen Hürden gescheitert. Zudem habe der kantonale Nachrichtendienst der Polizeileitung gesagt, dass auf eine präventive Ansprache des Mitarbeiters zu verzichten sei, da er unter Beobachtung stünde.

Zu wenig hinterfragt

Uhlmann kritisiert, dass die Kantonspolizei diese nachrichtendienstliche Vorgabe des Kontaktverbots zu keinem Zeitpunkt hinterfragt oder thematisiert habe. «Diese Situation hätte die Polizei angehen müssen». Auch habe sie nicht versucht, unter Beibezugs des Datenschutzbeauftragten oder des Departementvorstehers Baschi Dürr die datenschutzrechtlichen Probleme zu lösen.

Im April 2017 nahm die Basler Staatsanwaltschaft Untersuchungen gegen den Polizeimitarbeiter auf. Bei weiteren Abklärungen war die Kantonspolizei auf Datenbankanfragen des Sicherheitsassistenten gestossen, die «mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in dienstlichem Zusammenhang erfolgt» waren.

Die Kantonspolizei möchte nun die betroffenen Schnittstellen zwischen den Behörden besser anschauen und den Datenschutz überarbeiten. Zurzeit ermittelt die Basler Staatsanwaltschaft gegen den Mitarbeiter der Basler Kantonspolizei.

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