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Basel Baselland Strengere Beschaffungsregeln auch für Privatfirmen in Basel

Die neuen Regeln sind eine Folge der Turbulenzen beim Messeneubau. Damals hatten Gewerkschaften verschiedentlich Vorwürfe wegen Lohndumpings und anderer Verstösse erhoben.

Im Nachgang zu den arbeitsrechtlichen Diskussionen um den Messeneubau habe sie sich nun mit der Optimierung der kantonalen Vergabepraxis befasst, teilte die Basler Regierung am Dienstag mit. Die Regierung will allerdings nicht so weit gehen wie zwei Vorstösse aus dem Grossen Rat.

In der Antwort auf eine Motion aus dem Grünen Bündnis schlägtdie Regierung eine Änderung des Beschaffungsgesetzes vor. Demnach sollen künftig auch private Unternehmen dem kantonalen Beschaffungsgesetz unterstellt werden können, wenn sie Aufträge ausführen, die vom Kanton wesentlich mitfinanziert werden. Das Ziel des Vorstosses - mehr Arbeitnehmerschutz bei grossen Bauprojekten - könne damit vollumfänglich erreicht werden, meint die Regierung.

Anders als der Vorstoss will sie aber keine fixe Untergrenze bei der Kostenbeteiligung, unabhängig von Kostenhöhe und Grösse des Auftraggebers. Vielmehr solle der Grosse Rat im Einzelfall über die Unterstellung unter das Beschaffungsgesetz entscheiden. So könne dem Begehren gezielter entsprochen werden.

Nein zu SP-Vorstoss

Eine weitere Motion einer SP-Grossrätin, die die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmen einschränken will, will sich die Regierung hingegen nicht überweisen lassen. Arbeitsrechtliche Probleme beim Beizug von Subunternehmen könnten schon mit den bestehenden Instrumenten gelöst werden, schreibt die Regierung dazu: Unternehmen könnten vertraglich zur Einhaltung der Bestimmungen verpflichtet und bei deren Missachtung sanktioniert werden. Diese Regeln hätten sich in der Praxis bewährt

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