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TNW-Bilette soll im Läufelfingerli nicht bis Olten gelten
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 14.08.2019. Bild: SRF
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Tarifverbund Nordwestschweiz Das U-Abo soll im «Läufelfingerli» nicht bis Olten gelten

Die Erweiterung des Geltungsbereichs des U-Abo hätte das «Läufelfingerli» attraktiver machen sollen.

Das U-Abo soll im «Läufelfingerli» nicht bis Olten gelten. Der Vorstand des Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) sieht für diese Forderung zu viele Probleme. Ein Vorstoss im Baselbieter Kantonsparlament hatte dies 2018 verlangt. Die Baselbieter Regierung folgt der Empfehlung des TNW-Vorstandes und will den Vorstoss nun abschreiben.

Der Vorstoss sollte die Attraktivität der S-Bahn-Linie S9 steigern, die wegen ihrer geringen Auslastung vor zwei Jahren fast eingestellt wurde. Das Stimmvolk stellte sich mit deutlicher Mehrheit gegen die Betriebseinstellung.

Zuständig für das Umweltschutzabo und das Verbundsgebiet ist der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) mit seinen fünf Partner-Transportunternehmen und fünf Kantonen.

«Läufelfingerli» würde teurer

Nur die S9 nach Olten einzubeziehen gäbe Abgrenzungsprobleme mit der S3 nach Olten, über deren Hauenstein-Basistunnelstrecke auch der Fernverkehr läuft, sagt Adrian Brodbeck, Geschäftsführer des TNW. «Der TNW erlaubt das Fahren in einem bestimmten Gebiet und nicht auf bestimmten Linien.» Würde der Geltungsbereich des U-Abo in den Zügen der S9 bis nach Olten ausgedehnt, drohten daher Preiserhöhungen.

Sandra Strüby, SP-Landrätin aus Buckten, setzte sich bei der Abstimmung 2017 für das «Läufelfingerli» ein. Sie ist überzeugt, dass mehr Leute die S9 nehmen würden, wenn das U-Abo auf der ganzen Strecke gelten würde. «Ich bin enttäuscht, dass nicht mehr möglich zu sein scheint.»

Immerhin seien aber ab Dezember bessere Anschlüsse für alle Pendlerinnen und Pendler geplant, die mit dem «Läufelfingerli» ins Mittelland fahren.

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