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Verbrecherjagd Für Polizisten beider Basel geht die Grenze auf

Die Regierungen beider Basel haben die beiden neuen Vereinbarungen zur Polizeizusammenarbeit am 31. Oktober gutgeheissen, wie aus einer Medienmitteilung der beiden Polizeien vom Donnerstag hervorgeht. Sie ergänzen zwei einschlägige Konkordate von 1995 (PKNW) und 2006 (IKAPOL). Auch die baselstädtische Staatsanwaltschaft ist einbezogen.

Die eine Vereinbarung betrifft die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit generell, die per Jahresbeginn 2018 neu geregelt wird. Die beiden Korps können nicht mehr nur auf einem schmalen Streifen entlang der Kantonsgrenze gegenseitig spontan oder geplant Einsatzhilfe leisten, sondern «auf dem gesamten Gebiet beider Kantone».

Einsätze in anderem Kanton ausdrücklich erlaubt

Der Vereinbarungstext erlaubt explizit auch «selbständige Einsätze im Nachbarkanton». Erwähnt wird dabei namentlich akuter Handlungsbedarf etwa bei Transitfahrten durch den anderen Kanton. Dann reichen die Befugnisse von der Verkehrsregelung bis zur vorläufigen Festnahme auf dem jeweils anderen Kantonsgebiet.

Die Vereinbarung ermöglicht auch weitere Zusammenarbeit unter anderem bei der Ausbildung sowie bei der Beschaffung und Bewirtschaftung von Material und Ausrüstung. Überdies regelt sie Rechte und Pflichten ennet der Kantonsgrenze sowie die Haftung. Es gilt das Personalrecht des Stammkantons, auch disziplinarisch.

Im Fokus sind Polizeieinsätze bei Veranstaltungen, Kundegebungen und Ereignissen, die sich Kantonsgrenzen überschreitend entfalten. Die Vereinbarung verpflichtet dabei beide Seiten zum Mitteleinsatz proportional zum erwartbaren polizeilichen Aufwand in jedem Partnerkanton.

Einsätze rund um FCB Spiele neu geregelt

Eine zweite Vereinbarung betrifft die Polizeikooperation rund um Spiele des FC Basel im Stadion St. Jakob-Park. Diese neuen Regeln für die bikantonale FCB-Polizeikooperation gelten ab Juli 2018. Anlass gab die Neuordnung der Beteiligung des FCB an den Sicherheitskosten, wie der Mitteilung zu entnehmen ist.

Pro Match stellt die Baselbieter Polizei in der Regel 13 bis 14 Personen bereit - plus ein bis zwei Gefangenentransportfahrzeuge samt Chauffeur. Der Gesamtgegenwert dieser Leistungen wird im Vereinbarungstext bei 30 Spielen im Jahr auf rund 320'000 Franken beziffert.

Künftig übernimmt der Stadtkanton die Hälfte der Baselbieter Polizeikosten für das entsprechende Personal in Champions-League-Jahren. In Jahren ohne Champions-League-Spiele des FCB ist es ein Viertel der Kosten. Dies seien dieselben Ansätze, welche die Kantonspolizei Basel-Stadt dem Club in Rechnung stelle.

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