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Basel Baselland Wagenleute im Kleinhüninger Hafen dürfen bleiben

Der Kanton duldet die illegale Besetzung auf dem Hafenareal in Kleinhüningen bis auf Weiteres. Die Duldung ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Keine weitere Ausdehnung oder keine gravierenden Schäden.

«Wir machen hier Urlaub - für immer» steht auf einem Schild beim Wagenpark auf dem Ex-Migrol-Areal im Hafen. Zumindest bis auf Weiteres dürfen die Besetzer nun bleiben. Dies hat die Basler Regierung entschieden.

Audio
Guy Morin zur Duldung der Wagenleute (13.08.2013)
03:03 min
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Regierungspräsident Guy Morin betont im Interview mit dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF: «Es ist immer noch eine Besetzung und diese ist illegal.» Solange jedoch keine andere Nutzung ansteht, würden die Wagenleute geduldet.

Die Regierung knüpft die Duldung an Bedingungen: Es dürften keine gravierenden Schäden entstehen und die Besetzer müssen sich nicht weiter ausbreiten auf dem Areal. Sonst würde man das Areal räumen.

«Kein Aufruf zu Besetzungen»

Morin sieht diese Duldungspolitik der Regierung nicht als Signal für andere illegale Zwischennutzungen. «Wir dürfen sicher nicht aufrufen zu illegalen Besetzungen.» Wenn ein Gelände im Besitz des Kantons jedoch brach liege und dieses nicht genutzt werden kann, könne man eine solche Zwischennutzung dulden aufgrund der Verhältnismässigkeit, so Morin.

Die Wagenleute halten sich seit März 2013 auf dem Areal auf. Dies nachdem sie zuvor an der Freiburgerstrasse und auf dem NT-Areal logierten. Am Montag lief eine erste Frist der Behörden ab, das Areal zu verlassen. Die Besetzer erhielten Unterstützung von mehreren Grossräten, die eine Duldung durch die Behörden forderten.

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