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Pensionskasse Baselland Weniger Rente für die die meisten Kantonsangestellten

Die Regierung betrachtet eine Kürzung um 7 Prozent als tragbar. Die Personalverbände üben scharfe Kritik.

  • Tiefe Zinse und gestiegene Lebenserwartung zwingen die Baselbieter Pensionskasse dazu, Beiträge zu erhöhen und Leistungen abzubauen
  • Baselbieter Staatsangestellte sollen auch in Zukunft rund 60 Prozent ihres versicherten Lohns als Rente bekommen
  • Weil die Zinsen tief sind, muss der so genannte Umwandlungssatz von 5.8 Prozent auf 5.4 gesenkt werden. Beispiel: Für 100'000 Franken Pensionskassenkapital gibt es also neu jährlich 5400 statt 5800 Franken jährlich als Rente.
  • Personen, die heute schon Renten beziehen, sind von all diesen Massnahmen ausgeschlossen und erfahren keine Rentenkürzung.

Als Arbeitgeber attraktiv bleiben

Der Regierungsrat hat sich dagegen entschieden, den Umwandlungssatz noch stärker zu senken, so wie es die Baselbieter Pensionskasse vorgesehen hatte. Eine Senkung auf 5.0 Prozent lehnt die Regierung ab, weil man befürchtet, so als Arbeitgeber nicht mehr attraktiv zu sein. Dafür ist die Regierung bereit einen «Umlagebeitrag» in der Höhe von jährlich 7,6 Millionen Franken zu leisten. Man kommt also den Arbeitnehmern entgegen, was allerdings zuerst noch vom Landrat genehmigt werden muss.

Die Regierung schlägt weitere Massnahmen vor, um das angestrebte Leistungsziel (60 Prozent des versicherten Lohnes) zu erreichen. Die Regierung betrachtet diese Mehrbelastung «als tragbar»:

  • Die auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilten Sparbeiträge sollen um 1,4 Prozentpunkte erhöht werden.
  • Neu hälftig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden sollen die Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge.
  • Die Arbeitnehmenden zahlen jährlich insgesamt rund 2,2 Millionen Franken mehr in die Pensionskasse ein

Neben der Erhöhung der Sparbeiträge und der Zahlung des Umlagebeitrages will die Regierung zur Finanzierung auf Seiten des Kantons zudem den Rententeuerungsfonds aufheben. Heute führe praktisch keine Pensionskasse mehr solche arbeitgeberfinanzierte Fonds, argumentiert sie.

Renteneinbussen von bis zu 7 Prozent

Insgesamt werde der tiefere Umwandlungssatz modellmässig durch den Umlagebeitrag und die höheren Sparbeiträge kompensiert, argumentiert die Regierung. Bei jüngeren Arbeitnehmenden gehe diese Rechnung auf. Doch bei älteren Personen seien Renteneinbussen von bis zu 7 Prozent möglich. Mögliche zusätzliche Abfederungseinlagen würden den Kanton bis zu 143 Millionen Franken kosten, weshalb die Regierung darauf verzichten will. In Kraft treten sollen die Änderung des Pensionskassendekrets auf den 1. Januar 2019.

Kritik von beiden Seiten

Scharfe Kritik an den Vorschlägen der Regierung übt Michael Weiss, Geschäftsführer des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland. Die heute 50jährigen hätten schon bei der letzten Reform eine Kürzung von 18 Prozent hinnehmen müssen, jetzt kämen nochmals sieben Prozent dazu. Zudem könnte der Landrat jederzeit die Abfederungsmassnahme des Kantons streichen. «Baselland ist kein verlässlicher Arbeitgeber mehr», so das Fazit von Weiss.

Kritik gibt es aber auch von bürgerlicher Seite. Finanzkommissions-Präsident Roman Klauser (SVP) ist «nicht sehr glücklich» über den Vorschlag der Regierung. Und FDP-Landrat Christoph Hiltmann kritisiert die Abfederungsmassnahmen der Regierung. «So etwas gibt es in der Privatwirtschaft auch nicht», und dazu fehle dem Kanton derzeit schlicht das Geld.

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