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SVP klagt wegen Info zur Rhone-Korrektion (28.05.2015)
Aus Regi BE FR VS vom 27.05.2015.
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Bern Freiburg Wallis Anzeige wegen Walliser Abstimmungsbüchlein

Ein SVP-Grossrat hat eine Strafanzeige gegen den Walliser Staatsrat eingereicht. Er wehrt sich damit gegen eine Information im Abstimmungsbüchlein.

Die Vorlage

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Legende: SRF/Priska Dellberg

Die Stimmbevölkerung befindet am 14. Juni über einen Kredit für ein Jahrhundert-Bauprojekt, die sogenannte dritte Rhonekorrektion. Der Fluss Rhone soll in den nächsten Jahrzehnten für insgesamt eine Milliarde Franken vor Hochwassern geschützt werden. Die Gegner kritisieren die Vorlage wegen den Kosten und dem grossen Landverschleiss.

Es gehe ihm «um die Grundrechte der Demokratie», schreibt SVP-Grossrat Paul Biffiger in einer Medienmitteilung. Er wirft der Kantonsregierung Amtsmissbrauch vor. Konkret stört sich der dezidierte Gegner der Rhonekorrektion an einer Tabelle im offiziellen Abstimmungsbüchlein des Kantons, das letzte Woche an alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verschickt worden ist.

Spezielle Darstellung in tabellarischer Form

Im Abstimmungsbüchlein ist die Position der Regierung festgehalten, ebenso die Meinung der Gegner der Vorlage. Daneben gibt es noch eine Tabelle, in der die Regierung die Argumente der Gegner direkt ihren eigenen gegenübergestellt hat. Die meisten Argumente des Referendumskomitees werden dabei als falsch taxiert.

Die Darstellungsform wurde erstmals gebraucht, heisst es bei der Walliser Staatskanzlei. Offenbar hat sich die Walliser Regierung dazu entschieden, weil viele verschiedene Argumente im Raum stehen und man diese den Stimmbürgern auf eine übersichtliche Art erklären wollte. Nun muss die Walliser Staatsanwaltschaft über die Strafanzeige entscheiden.

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