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Aufhebung der Immunität Sonderkommission will Untersuchung gegen Marie Garnier

Die Sonderkommission des Freiburger Grossen Rates will ein Verfahren durch den Generalstaatsanwalt zulassen.

Es geht um vertrauliche Dokumente, welche die Freiburger Staatsrätin Marie Garnier diversen Medien zugespielt hat. Darin wird die Funktionsweise des Oberamtes des Saanebezirks beschrieben. Mitarbeiter werden erwähnt. Der Generalstaatsanwalt sieht den Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung erfüllt und will gegen Marie Garnier ein Verfahren eröffnen.

Die Sonderkommission des Grossen Rates hat beide Parteien angehört. Sie empfiehlt dem Grossrat, die Immunität von Marie Garnier aufzuheben. «Wir wollen eine Staatsrätin nicht anders behandeln als einen normalen Bürger», begründet Kommissionspräsident Nicolas Bürgisser.

Frau Garnier soll die Gelegenheit bekommen, ihre Unschuld zu beweisen.
Autor: Nicolas Bürgisser Präsident Sonderkommission

Marie Garnier selbst findet die Aufhebung ihrer Immunität nicht im Interesse des Kantons. Es sei niemand zu Schaden gekommen, sagt sie gegenüber dem Regionaljournal. Andererseits würde es ihr die Möglichkeit geben, die Angelegenheit zu klären. Der Freiburger Grosse Rat entscheidet im November über die Aufhebung ihrer Immunität.

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