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Bern Freiburg Wallis Berner Rayonverbot für Luzerner «Capo» war rechtmässig

Das bernische Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Fans gegen den kantonalen Entscheid abgewiesen. Dieser sei verhältnismässig.

Ein Luzerner Fussball-Fan ist nach einer Pyro-Aktion in Thun zu Recht mit einem einjährigen Rayonverbot bestraft worden. Zu diesem Schluss kommt das bernische Verwaltungsgericht. Nach Erkenntnissen der Berner Polizei hatte der Mann im November 2011 eine Pyro-Aktion im Thuner Stadion koordiniert. Luzerner Fans hatten Handlichtfackeln abgebrannt.

Massnahme mit Hilfe des Anti-Hooligan-Konkordats

Die bernische Polizei- und Militärdirektion stützte sich bei seinem Urteil auf das Anti-Hooligan-Konkordat. Der Luzern-Fan muss sich noch bis Ende Jahr während Fussballspielen von der Arena Thun, dem Berner Stade de Suisse und der Gurzelen in Biel fernhalten. Zudem gilt automatisch ein schweizweites Stadionverbot.

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Der Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts (15.7.2014)
01:00 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute.

Der Mann wehrte sich gegen die Massnahme, die er als «unverhältnismässig» bezeichnet. Das bernische Verwaltungsgericht wies die Beschwerde des Fans gegen den kantonalen Entscheid nun ab, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Es stellte sich hinter den Entscheid des Kantons.

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