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Ziegen warten am Stalleingang
Legende: Die Berner Kantonsregierung will Bergbauern unter die Arme greifen, nicht aber Bauern im Tal. Keystone
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Bäuerliches Bodenrecht Berner Regierung will nur Bauern in Bergregionen entgegenkommen

Der Berner Regierungsrat wehrt sich dagegen, dass künftig 10 Prozent mehr Bauernbetriebe als landwirtschaftliches Gewerbe gelten. Er will nur Bauern im Berg- und Hügelgebiet entgegenkommen, nicht aber den Landwirten in der Talzone.

Bei der Revision des bäuerlichen Boden- und Pachtrechts schickt der Regierungsrat zwei Varianten in die Vernehmlassung, wie er am Montag mitteilte. Die eine Variante setzt eine Forderung des Grossen Rates um, der letzten Sommer einen Vorstoss aus SVP-Reihen überwiesen hat.

Die sogenannte Standardarbeitskraft (SAK) soll demnach generell auf 0,6 gesenkt werden. Das hätte zur Folge, dass deutlich mehr Betriebe als landwirtschaftliches Gewerbe gelten würden. Die betroffenen Landwirte profitieren von zahlreichen Privilegien.

Zweite Variante

Mit der generellen Senkung würde der Strukturwandel ausgebremst, findet der Regierungsrat. In einer zweiten Variante schlägt er deshalb vor, die Gewerbegrenze nur im Berg- und Hügelgebiet anzupassen und von heute 0,75 auf 0,6 zu senken. In der Talzone soll die Standardarbeitskraft bei 1,0 bleiben.

Was heisst Standardarbeitskraft (SAK)?

SAK steht für Standardarbeitskraft und gilt als Grösse für einen
Betrieb. Ab 0,2 SAK gibt es zum Beispiel Direktzahlungen. Bisher galt
ein Betrieb im Tal ab 1 SAK oder ein Betrieb in den Bergen ab 0,75 SAK
als landwirtschaftliches Gewerbe.

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