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Bern Freiburg Wallis Bernische Regierung hält am umstrittenen Ausgleichsfonds fest

Die Debatte zum Spitalversorgungsgesetz dürfte in der Märzsession des bernischen Kantonsparlaments lebhaft werden. Die Regierung beharrt - trotz grossem Widerstand - auf einem Ausgleichsfonds. Zudem will sie ein griffiges Instrument, um in den Gesundheitsmarkt regulierend eingreifen zu können.

Der bernische Regierungsrat kommt in einigen Fragen der vorberatenden Kommission etwas entgegen, auf anderen Punkten beharrt er aber - etwa auf einem umstrittenen Ausgleichsfonds. Der Fonds soll durch eine Ausgleichsabgabe gespeist werden, die die Spitäler für die Behandlung von zusatzversicherten Patienten entrichten müssen. Schliesslich würden hier Gewinne mit Hilfe einer vom Steuerzahler finanzierten Infrastruktur erzielt. Die Regierung möchte das Geld des Fonds für die Verbesserung der Spitalversorgung und des Rettungswesens verwenden. Die vorberatende Kommission möchte auf die Ausgleichsabgabe und den Fonds verzichten.

Regierung will die Zahl der Eingriffe beschränken können

Zu den brisanten Punkten gehört auch die mögliche Einführung einer Lenkungsabgabe: Überschreiten die Listenspitäler ein vorgegebenes Volumen, sollen sie einen Fünftel der überschüssigen Einnahmen an den Kanton abliefern. Die Regierung möchte dieses «griffige Instrument» im Gesetz verankern. Der Regierungsrat will laut Mitteilung vom Donnerstag ein «medizinisch unbegründetes Wachstum des Leistungsvolumens» verhindern. Dafür brauche es ein griffiges Instrument.

Zu reden gab bisher auch die Frage, ob die bestehenden regionalen Spitalzentren zu Holding-Gesellschaften zusammengeschlossen werden sollen. Die Kommission lehnte dies in dieser absoluten Form ab. Der Regierungsrat möchte die Zusammenschlüsse nun immerhin als Möglichkeit im Gesetz verankert wissen.

Reaktion auf neue Spitalfinanzierung

Mit der Gesetzesrevision reagiert der Kanton Bern auf die neue Spitalfinanzierung, die der Bund Anfang 2012 in Kraft gesetzt hatte. Im vergangenen Sommer legte der Regierungsrat einen ersten Entwurf vor, der allerdings in der Vernehmlassung zerzaust wurde. Bürgerliche Parteien und Spitäler unterstellten der Regierung, sie wolle die unternehmerische Freiheit der Spitäler stark einschränken. Das hintertreibe die Absicht des Bundes, den Wettbewerb spielen zu lassen.

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