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Bern Freiburg Wallis Bieler Sozialdirektor Feurer muss sich vor Richter verantworten

Die Bieler Staatsanwaltschaft hat gegen den Bieler Gemeinderat Beat Feurer einen Strafbefehl wegen Anstiftung zu Amtsgeheimnisverletzung erlassen. Dies im Zusammenhang mit der Bekanntgabe von Interna aus Feurers Sozial- und Sicherheitsdirektion.

Der umstrittene Bieler Sozialdirektor Beat Feurer (SVP) hat einen Strafbefehl wegen angeblicher Anstiftung zu Amtsgeheimnisverletzung erhalten. Feurer hat den Strafbefehl aber angefochten, so dass es nun zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Der Informationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Christof Scheurer, bestätigte am Montag eine entsprechende Meldung des «Bieler Tagblatts». Er sagte, bei diesem Stand der Dinge liege noch kein Urteil gegen Feurer vor. Im gerichtlichen Verfahren gegen Scheurer erhalte der Strafbefehl nun die Funktion einer Anklageschrift.

Feurer selber gab in einer Medienmitteilung bekannt, er sei zuversichtlich, dass er vor Gericht freigesprochen werde.

Interna gegen aussen getragen

Was genau Feurer im Strafbefehl vorgeworfen wird und welche Sanktion gegen ihn gefordert wurde, gibt die Berner Staatsanwaltschaft derzeit nicht bekannt. Scheurer sagte aber, der Strafbefehl laute auf Anstiftung zu mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Feurer selber stellte den Strafbefehl in seiner Medienmitteilung in einen Zusammenhang mit einer Administrativuntersuchung, welche der Bieler Gemeinderat im vergangenen August in Auftrag gab. Diese sollte aufzeigen, wieso es in Feurers Direktion zu Problemen gekommen war.

Beat Feurer
Legende: Der Bieler Gemeinderat Beat Feurer. Matthias Haymoz/SRF

Noch vor der Vorstellung des Untersuchungsberichts wurden aber Details daraus öffentlich bekannt. Und es zeigte sich, dass Feurer selbst Informationen aus dem Bericht nach aussen getragen hatte. Er begründete dies mit der Aussage, er habe den Bericht vor der Publikation zur Stellungnahme erhalten und Vertrauenspersonen um Rat gebeten.

Schliesslich sei der Berichtsentwurf nicht als geheim deklariert gewesen und die Vertrauenspersonen hätten sich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wie genau der Inhalt der Administrativuntersuchung an die Öffentlichkeit gelangte, ist nicht bekannt.

Wegen Amtsgeheimnisverletzung könne gemäss Strafgesetzbuch nur verurteilt werden, wer vorsätzlich handle, sagt Feurer weiter. Das habe er nicht getan. Schliesslich habe der Regierungsstatthalter den Bieler Gemeinderat dazu verpflichtet, den Administrativbericht mit Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung fast integral zu veröffentlichen.

In einer ersten Phase hatte der Bieler Gemeinderat diesen vom ehemaligen Berner Regierungsstatthalter Andreas Hubacher verfassten Bericht nur teilweise publiziert. «Bei dieser Sachlage ist (...) der Vorwurf des Vorsatzes entkräftet», schreibt Feurer in seiner Medienmitteilung.

Allerdings geht es in seinem Fall ja aber nicht um Amtsgeheimnisverletzung, sondern um angebliche Anstiftung dazu.

Zwei Strafbefehle

Wenn eine Anstiftung vorliegen sollte, dann liegt die Vermutung nahe, dass auch eine Amtsgeheimnisverletzung vorliegen könnte. Wie Scheurer auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA bestätigt, hat die regionale Staatsanwaltschaft Biel-Seeland tatsächlich einen zweiten Strafbefehl erlassen und zwar wegen Amtsgeheimnisverletzung. Er richtet sich gegen eine andere Person und ist ebenfalls angefochten worden. Auch in diesem Fall kommt es also zu einer Gerichtsverhandlung, falls die Staatsanwaltschaft ihren Strafbefehl bestätigt.

Video
Beat Feurer bleibt
Aus Reporter vom 08.02.2015.
abspielen. Laufzeit 20 Minuten 48 Sekunden.

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