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Bern Freiburg Wallis Der Kanton Freiburg erlässt ein generelles Feuerverbot

Wegen Trockenheit und Brandgefahr: Die Freiburger Regierung beschliesst auf dem ganzen Kantonsgebiet ein Verbot. Das Anfachen von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk ist verboten. Grillieren im eigenen Garten ist weiterhin möglich.

Auch Wiesen und Felder seien gefährdet, sagt Benoît Fragnière vom kantonalen Führungsorgan, deshalb geht der Kanton Freiburg auch weiter als der Kanton Wallis. Dieser hat ein Verbot im Wald und in der Umgebung des Waldes erlassen. Fragnière rechtfertigt das umfassende Verbot: «Wir wollen lieber handeln, bevor etwas passiert.»

Er ist sich jedoch bewusst, dass es schwierig ist, das Einhalten eines solchen Verbotes zu kontrollieren. «Wir werden keine Hexenjagd veranstalten.» Doch Feuerwehrleute und Polizisten werden ein wachsames Auge haben und nötigenfalls reagieren, sagt er.

Bei einem Verstoss ist mit einer Busse von 50‘000 Franken zu rechnen. Auf seine Grillwurst muss jedoch niemand verzichten. «Das Grillieren abseits des Waldes ist erlaubt», erklärt Benoît Fragnière. Der Kanton Freiburg hofft nebst dem Verbot auch auf die Vernunft und Vorsicht der Bevölkerung.

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