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Bern Freiburg Wallis Freiburg will ab 2016 bundesrechtskonforme Parlamentswahlen

Die Regierung des Kantons Freiburg will die kantonalen Wahlen 2016 mit einem neuen Wahlsystem durchführen. Die Änderung drängt sich auf, da die letzten beiden Parlamentswahlen nicht verfassungskonform waren.

Foto des Grossen Rates.
Legende: Für die Wahl in den Grossen Rat braucht es heute in einigen Bezirken einen zu hohen Wähleranteil. Keystone

Das Problem ist, dass es in zwei Freiburger Bezirken einen zu hohen Wähleranteil für ein Grossratsmandat braucht. Im Vivisbachbezirk sind knapp 15 Prozent Wähleranteil für einen Sitz im Kantonsparlament nötig. Auch im Glanebezirk liegt die Hürde über der Höchstgrenze von 10 Prozent, die das Bundesgericht 2004 festgelegt hat.

Der Freiburger Staatsrat schlägt nun zwei mögliche Änderungen des Wahlgesetzes vor:

Audio
Kurzbericht über die geplanten Änderungen (Matthias Haymoz, 21.01.2013)
01:15 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 15 Sekunden.

Entweder: Die beiden Bezirke Glane und Vivisbach werden zu einem Wahlkreis zusammengelegt. Dieser hätte 14 Grossratssitze von 110, womit die Hürde für einen Sitz unter 10 Prozent fällt.

Oder: Der «Doppelte Pukelsheim» wird eingeführt: Zuerst werden alle Stimmen einer Partei im Kanton zusammengezählt und bestimmt, wie viele Sitze sie erhält. Danach werden diese Sitze auf die Bezirke verteilt.

Bis Ende April können sich die Freiburger Parteien, Bezirke und Gemeinden zu den Vorschlägen äussern.

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