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Bern Freiburg Wallis Freiburger Staatsräte müssen Sitzungsgelder abliefern

Auch die Oberamtspersonen und die Kantonsrichter dürfen Sitzungsgelder künftig nicht mehr behalten. Das hat das Kantonsparlament einstimmig beschlossen.

Im Jahr 2014 erhielten die sieben Freiburger Regierungsmitglieder zusammen rund 250'000 Franken an Sitzungsgeldern. Zum Beispiel aus ihren Tätigkeiten in Verwaltungs- oder Stiftungsräten. Da diese Beträge jedoch stark variierten, sprach sich auch die Regierung für eine Änderung dieser Praxis aus. Die Sitzungsgelder müssen neu dem Kanton abgegeben werden.

Kein Sitzungsgeld – mehr Pauschale

Quasi als Kompensation hat der Grosse Rat den Staatsrätinnen und Staatsräten zugestanden, dass sie jährlich 5000 Franken mehr pauschale Spesen geltend machen können. Ein Mitglied der Freiburger Kantonsregierung verdient netto rund 250'000 Franken pro Jahr.

Auch die Einnahmenausfälle bei den Oberamtspersonen sollen kompensiert werden – dies will der Staatsrat jedoch auf dem Verordnungsweg umsetzen.

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