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Gebirgslandeplätze bleiben Schlacht gewonnen – aber den Krieg verloren?

  • Das Bundesverwaltungsgericht macht die Aufhebung der Gebirgslandeplätze Gumm und Rosenegg-West im Berner Oberland rückgängig.
  • Die Gemeinden Grindelwald, Innertkirchen und Saanen haben damit mit ihren Beschwerden gewonnen.
  • Allerdings kann das Urteil bedeuten, dass nun 22 andere Gebirgslandeplätze auch neu beurteilt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht sagt nämlich nicht, die Gemeinden hätten recht. Sondern es bemängelt den Kriterienkatalog des Bundes, nach dem dieser über Aufhebung oder Erhalt von Gebirgslandeplätzen entscheidet.

Die Messlatte des Bundes genügt nicht

Der Kriterienkatalog sage nicht, wie weit nationale Schutzgebiete von der Gebirgsfliegerei betroffen seien und ob es andere Lösungen als die Aufhebung gäbe. So werde eine Interessenabwägung verhindert. Es würden auch Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz-Kommission fehlen.

Der Bundesrat, der im Mai 2014 die Zahl der Gebirgslandeplätze auf 40 beschränkt hatte, müsse wohl diesen Bereich des «Sachplans Infrastruktur Luftfahrt» revidieren.

Urteil mit weitreichenden Folgen?

Das Urteil der Bundesverwaltungsrichter in der seit Jahren sehr umstrittenen Frage der Gebirgslandeplätze könnte allerdings Folgen haben, die den Interessen der Berggemeinden, des Tourismus und der Helikopterfirmen zuwiderlaufen.

Wenn der Bund die Landeplätze gemäss den richterlichen Vorgaben neu beurteilen muss, geht es nicht mehr nur um Gumm und Rosenegg-West. Sondern um 22 der 42 bisherigen Landeplätze.

Audio
Gebirgslandeplätze: Schlacht gewonnen, Krieg verloren?
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 08.02.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 39 Sekunden.

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