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Ein Broncos-Mitarbeiter.
Legende: Für private Sicherheitsdienste – wie die Broncos – will der Regierungsrat ein eigenes Gesetz machen. Keystone
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Berner Polizeigesetz Gesetzesvorlage steht – ohne private Sicherheitsdienste

Das revidierte Polizeigesetz soll nun doch keine Bestimmungen zu den privaten Sicherheitsdiensten enthalten. Das hat der Regierungsrat beschlossen.

Der Regierungsrat hat das grundlegend überarbeitete Polizeigesetz an den Grossen Rat weitergeleitet. Viele vorgeschlagene Neuerungen seien in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden, stellt der Regierungsrat fest.

Auf geteiltes Echo stiess aber die geplante Regelung zu den privaten Sicherheitsdiensten. Der Regierung will diese neu einer Bewilligungspflicht unterstellen.

Eigenständiges Gesetz

Die Vernehmlasser hätten höchst unterschiedliche Regelungsansätze gefordert, stellt der Regierungsrat fest – namentlich einen Beitritt zu einem der beiden bestehenden Konkordate über die privaten Sicherheitsunternehmen.

Die Weiterbearbeitung dieses Bereichs drohe die Revision des Polizeigesetzes als Ganzes zu verzögern, befürchtet der Regierungsrat. Er beschloss deshalb, die Bestimmungen zu den privaten Sicherheitsdiensten aus der Revision herauszutrennen und in einer eigenständigen Gesetzesvorlage weiterzuverfolgen.

Nun ist der Grosse Rat an der Reihe

Das Kantonsparlament wird sich im kommenden November erstmals mit der Revision befassen. In Kraft treten soll das neue Gesetz am 1. Januar 2019.

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