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Bern Freiburg Wallis Grünes Licht für Untersuchungsbericht zum «Fall Giroud»

Das Bundesgericht hat einem Rekurs des Walliser Weinhändlers Dominique Giroud im Rechtsstreit mit der Walliser Kantonsregierung keine aufschiebende Wirkung erteilt. Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsparlaments kann nun ihren Bericht zur Affäre um Giroud vorlegen.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) will ihren Bericht in der sogenannten Affäre Giroud in Kürze dem Walliser Grossen Rat vorlegen. Der Walliser Weinhändler hatte beim Kantonsgericht Beschwerde gegen die Untersuchung eingereicht, weil die GPK dafür Einblick in Girouds Steuerdossier erhalten hat.

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GPK-Bericht zu «Fall Giroud» kommt bald (1.12.2014)
01:01 min
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Girouds Anwälte wollten beim Bundesgericht eine aufschiebende Wirkung erzielen, damit die GPK ihren Bericht nicht vorlegen kann, bevor das Bundesgericht den Rekurs behandelt hat.

In diesem Bericht geht es vor allem um die Frage, ob sich die Walliser Steuerverwaltung im Fall vom Dominique Giroud - dem Steuerhinterziehung, Warenfälschung oder Urkundenfälschung vorgeworfen wird - korrekt verhalten hat. In Frage gestellt wurde auch das Verhalten von Staatsrat Maurice Torney - dem jetzigen Walliser Finanzdirektor, der damals der Treuhänder von Dominique Giroud war.

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