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Bern Freiburg Wallis Heiler-Prozess: Die Viren der Opfer haben den gleichen Stammbaum

Im «Heiler-Prozess» in Bern könnte ein Gutachten einen Musiklehrer belasten, der 16 Personen vorsätzlich mit HIV infiziert haben soll. Es zeigt sich, dass die HIV-Viren der Opfer den gleichen genetischen Ursprung haben. Aber das Gutachten sagt nicht, ob der Heiler das verseuchte Blut gspritzt hat.

Labor des Instituts für Medizinische Virologie an der Universität Zürich (Symbolbild).
Legende: Die Viren der Opfer gleichen sich (Symbolbild) Keystone

Die 16 Opfer im Berner Heiler-Prozess haben eng verwandte HI-Viren mit demselben Stammbaum. Das erklärte der Autor des sogenannten phylogenetischen Gutachtens am Donnerstag vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland.

Professor Jürg Schüpbach vom nationalen Zentrum für Retroviren der Universität Zürich geht aufgrund seiner Untersuchungen davon aus, dass die Infizierungen alle auf dieselbe Quelle zurückzuführen sind. Das bedeutet, dass das Gericht sein Gutachten als belastendes Element werten könnte.

Ein Beweis für die Schuld des angeklagten «Heilers» ist es aber nicht, wie aus den Ausführungen hervorging und es ist damit auch nicht erwiesen, woher das verseuchte Blut stammt, das den Opfern verabreicht wurde.

«Das kann ja nicht sein»

Trotzdem hat die Verteidigung schon im Vorfeld des Prozesses mehrmals Zweifel am Gutachten geäussert und ihm einen vorverurteilenden Charakter unterstellt. Der Forderung nach einem unabhängigen Zweitgutachten aus dem Ausland kam das Gericht bislang nicht nach.

Der Experte Jürg Schüpbach wehrte sich vehement gegen den Vorwurf der Voreingenommenheit. Er habe das Gutachten keineswegs unter der Annahme erstellt, dass der Beschuldigte tatsächlich der Täter sei. Ganz im Gegenteil: Als ihn die Berner Untersuchungsbehörden mit dem Heiler-Fall konfrontiert hätten, habe er sich als erstes gedacht: «Das kann ja nicht sein, dass jemand so etwas tut.»

Nur ein «Reservoir»

Für Gutachter Schüpbach ist aufgrund der Viren-Verwandtschaft naheliegend, dass das verseuchte Blut aus ein- und demselben «Reservoir» stammen muss. Die Viren hätten sich kaum verändert, obwohl die Infizierungen zeitlich deutlich auseinanderlagen. Naheliegend sei, dass das Blut den Opfern gespritzt worden sei. Eine Infizierung zum Beispiel über eine Akupunktur-Nadel sei wenig wahrscheinlich.

Nicht widerlegen und damit nicht gänzlich ausschliessen kann der Gutachter, dass einzelne Opfer sich gegenseitig zum Beispiel durch Geschlechtsverkehr ansteckten. Diese Fragen müsse letztlich das Gericht beantworten. Nach bisherigem Erkenntnisstand kennen sich die meisten Opfer nicht. Gemeinsam ist ihnen einzig ein Bezug zum «Heiler».

Der 54-jährige «Heiler» verfolgte die Ausführungen des Gutachters im Gerichtssaal. Selber wird er sich voraussichtlich am kommenden Montag äussern. Bis dahin werden weitere Opfer aussagen. Das Urteil wird am 21. oder 22. März erwartet.

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