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Bern Freiburg Wallis Justiz verurteilt Dominique Giroud zu bedingter Geldstrafe

Das Bezirksgericht Sitten hat den Walliser Weinhändler Dominique Giroud wegen Abgabebetrug und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Der Prozess drehte sich um unbezahlte Mehrwertsteuerforderungen. Giroud hatte in den Steuerperioden 2007 bis 2009 rund 5,8 Millionen Franken Umsatz seines damaligen Unternehmens Giroud Vins SA bei der Mehrwertsteuer nicht angegeben. Er erstellte laut Anklage 13 gefälschte Rechnungen, um den Umsatz entsprechend zu senken.

Zwei weitere Verfahren

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Wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagte Giroud das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) und einen ehemaligen RTS-Journalisten auf Schadenersatz in Millionenhöhe. Zudem ermittelt die Genfer Staatsanwaltschaft seit Juni 2015 wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit möglichen Hacker-Angriffen auf Computer von Journalisten.

Die Mehrwertsteuer von 300'000 Franken auf diesen Betrag mitsamt Zinsen hat der Weinhändler bereits beglichen. Dennoch verlangten die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Walliser Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Abgabebetrugs und Urkundenfälschung.

Diesem Antrag kam das Walliser Bezirksgericht nach und verurteilte Giroud zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 300 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss Giroud eine Busse von 7200 Franken sowie die Verfahrenskosten übernehmen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Giroud war bereits im Zusammenhang mit der direkten Bundessteuer Mitte Juli 2014 zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

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