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Prämienverbilligung Kanton Bern weist Beschwerde wegen Prämienverbilligungen ab

Das Berner Amt für Sozialversicherungen hat einer Privatperson die Verbilligung der Krankenkassenprämien gestrichen. Zu Recht, sagt der Kanton. Er weist die Beschwerde einer von den Grünen unterstützten Privatperson ab.

Per 2014 senkte die Berner Regierung aufgrund von Sparmassnahmen das für eine Prämienverbilligung massgebende Höchsteinkommen.

Untergrenze nicht erreicht

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Im Kanton Bern ist gesetzlich festgeschrieben, dass 25 Prozent der Bevölkerung einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Dieses Ziel wurde 2014 nicht erreicht: Nur 23 Prozent der Bernerinnen und Berner kamen in den Genuss einer Prämienverbilligung.

Daraufhin strich das Berner Amt für Sozialversicherungen einer Privatperson die Prämienverbilligung. Diese Person erhob daraufhin Beschwerde bei der Berner Justizdirektion.

Sie machte geltend, dass sie mit ihrem Einkommen vermutlich zu denjenigen 25 Prozent der Kantonsbevölkerung gehöre, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebten. Deshalb hätte sie Anspruch auf tiefere Prämien.

Keine starre Untergrenze

Die Justizdirektion räumt in einer Mitteilung ein, dass man im Jahr 2014 diese Untergrenze nicht erreicht habe. Trotzdem hätten einzelne Personen keinen direkt einklagbaren Anspruch auf Prämienverbilligung.

Denn der Wille des Gesetzgebers sei es, Privatpersonen mit Prämienverbilligungen spürbar zu entlasten. Bei einer starren Untergrenze von 25 Prozent sei dies nicht der Fall.

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