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Bern Freiburg Wallis Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bittet um Geduld

Nach der Neuorganisation des Vormundschaftswesens gibt sich die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde im Kanton Bern zwei, drei Jahre Anlaufzeit. Sie will ihren Output weiter steigern. Und sie betont, die KESB sei keine Entlastungsorganisation der kommunalen oder regionalen Sozialdienste.

Die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde im Kanton Bern (KESB) habe im ersten halben Jahr ihres Bestehens viel Aufbauarbeit geleistet. Diese erste Bilanz zogen die Verantwortlichen am Montag.

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Behörde zieht Bilanz (19.08.2013)
01:45 min
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Es galt zwölf funktionierende Standorte aufzubauen und sich mit externen Partnern wie Sozialdiensten, Regierungsstatthaltern, der Polizei, Kliniken oder Heimen zu vernetzen. Die KESB übernahm insgesamt 17'500 Dossiers aus altem Recht.

Seit Anfang 2013 wurden gut 7000 neue Dossiers eröffnet. Bewährt habe sich auch der 24-Stunden-Pikettdienst für die Polizei, betonten die Verantwortlichen. Dies zeigten die bisher rund 250 Anrufe ausserhalb der Bürozeiten. Zu den Hauptaufgaben der KESB gehören das Errichten von Beistandschaften, das Anordnen von fürsorgerischen Unterbringungen oder Kinderschutzmassnahmen.

Kritik am neuen System

Noch stehe viel Arbeit an, räumten die KESB-Verantwortlichen vor den Medien ein. So will die Behörde ihren Output steigern und die Zusammenarbeit mit den kommunalen Sozialdiensten und den privaten Mandatsträgern verbessern.

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Gespräch mit Jürg Eberhart, Geschäftsleitungvorsitzender KESB Bern
03:28 min
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In den ersten Monaten nach der Reorganisation war Kritik an der KESB laut geworden. Die Behörde operiere weit weg von den Klienten, wurde etwa vorgebracht.

Seit der Neuordnung leisten die Sozialdienste der Gemeinden im Normalfall eine Abklärung vor Ort, aufgrund deren die KESB dann entscheidet. So sei sichergestellt, dass die Entscheide unabhängig und neutral gefällt würden, sagte Jürg Eberhart, Vorsitzender der KESB-Geschäftsleitung vor den Medien. Das bedeute nicht, dass die KESB weit weg von den Klienten operiere. Die Arbeitsteilung mit den Gemeinden entspreche dem, was das Zivilgesetzbuch und das kantonale Recht verlange. Die neuen Abläufe seien sinnvoll und gewollt.

Keine Entlastung

Die KESB sei nie als Entlastungsprogramm für die kommunalen Sozialdienste gedacht gewesen, betonten die Verantwortlichen. Alle Partner müssten sich in dem neuen System zuerst zurechtfinden. Dass man dabei an Kapazitätsgrenzen stosse, sei nicht bernspezifisch, sondern schweizweit zu beobachten.

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