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Legaler Cannabis-Verkauf Universität Bern verzichtet auf Beschwerde

Die Uni Bern erhebt keine Beschwerde gegen das Nein des Bundes zu einer Studie mit legalem Cannabisverkauf in Apotheken.

Stattdessen setzen die Universität und die an der Studie interessierten Städte auf eine politische Lösung. Konkret geht es dabei um die Schaffung eines sogenannten Experimentierartikels im Betäubungsmittelgesetz. Das Bundesamt für Gesundheit, das Mitte November das Gesuch für die Berner Studie ablehnte, regte die Schaffung eines solchen Artikels selber an.

Gesetzliche Grundlage fehlt

Uni prüft neues Studiendesign

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Nach der Ablehnung des Studiengesuchs prüfen die Städte die Einreichung neuer Studiengesuche, die im Rahmen des geltenden Betäubungsmittelgesetzes möglich sind. Auch die Studienleitung der Uni Bern prüft eine Neuausrichtung des Projekts mit verändertem Studiendesign. Dies wäre allerdings mit grösseren Anpassungen verbunden, schreibt die Uni.

Heute fehlt nämlich die gesetzliche Grundlage, um das Verbot von Cannabis zu Genusszwecken für derartige Studien befristet ausser Kraft zu setzen. Eine Beschwerde könnte die Arbeiten auf Bundesebene an einem solchen Artikel blockieren, befürchten die Städte und die Universität. Ein langwieriges Beschwerdeverfahren wäre vor diesem Hintergrund nicht zweckmässig, schreibt die Universität in ihrer Mitteilung.

Auch Städte wollen Experimentierartikel

Die am Versuch interessierten Städte Bern, Biel, Luzern und Zürich halten den Entscheid der Universität Bern für nachvollziehbar, wie sie ihrerseits in einer Mitteilung schreiben. Auch sie hoffen auf die rasche Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes mit einem Experimentierartikel. Die politische Debatte um den Umgang mit Cannabis sei wichtig und dringend, halten die Städte in ihrer Mitteilung fest. Es brauche Forschungsgrundlagen, die die politische Diskussion versachlichten und wissenschaftlich unterlegten.

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