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Bern Freiburg Wallis Mehr Kompetenzen für bernische Gemeinden im Umgang mit Fahrenden

Bernische Gemeinden sollen illegal parkierende Fahrende rascher wegweisen können. Eine Motion der SVP, die diesen Spielraum forderte, wurde vom Kantonsparlament gutgeheissen.

In Biel besetzen ausländische Fahrende ungefragt das Bözingenfeld. Immer wieder. In Studen hinterliessen sie Unordnung. In Meinisberg, wo ein definitiver Standplatz entstehen soll, sind sie erst gar nicht erwünscht. Fahrende auf der Durchreise sind selten willkommen.

Kommt es bei Kontakten zwischen Gemeinden und Fahrenden zu Problemen, sollen die Behörden künftig mehr Handlungsspielraum bekommen. Der Grosse Rat überwies am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss. Mit 87 zu 50 Stimmen bei vier Enthaltungen.

«Man hat den Gemeinden das Wegweisungsrecht weggenommen»

Motionär Matthias Müller (SVP) verwies auf die Situation in Biel, wo Fahrende allein dieses Jahr 60 Mal Halt machten. Die Fahrenden würden inzwischen von der Bevölkerung angefeindet, machte Müller geltend.

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Mehr Kompetenzen für die Gemeinden (25.11.2015)
01:43 min
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Die Gemeinden könnten bei Problemen nicht genügend rasch gegen die Fahrenden vorgehen. «Man hat den Gemeinden das Wegweisungsrecht weggenommen», sagte Müller. Diese müssten nun über den Kanton gehen, was die Angelegenheit verzögere. Natürlich wüssten dies die Fahrenden mittlerweile auch. Sein Vorstoss lässt offen, wie die Regierung den Gemeinden mehr Handlungsspielraum bieten soll.

Mittel sind bereits vorhanden

Bei den links-grünen Fraktionen, der BDP und der EVP stiess Müllers Begehren auf taube Ohren. Der Thuner Sicherheitsvorsteher und SP-Grossrat Peter Siegenthaler hielt Müller entgegen, für eine Wegweisung brauche es keinen Umweg über den Kanton. So sei im Thuner Ortspolizeireglement beispielsweise festgelegt, unter welchen Bedingungen Fahrende toleriert würden. Er selber habe auch schon Fahrende weggewiesen, führte Siegenthaler aus.

Auch der Regierungsrat war der Ansicht, die Gemeinden hätten heute bereits genügend Instrumente, um allfälligen Problemen Herr zu werden. Zudem könnten die Gemeinden mit geeigneten Rechtsbestimmungen den temporären Verbleib von Fahrenden auf öffentlichem Grund verbieten oder einer Bewilligungspflicht unterstellen.

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus (SVP) redete den Gemeinden ins Gewissen, denn nach wie vor gebe es für Fahrende zu wenige Stand- und Durchgangsplätze. Allzu oft werde versucht, das Problem abzuschieben. «Die Gemeinden sind hier aber in der Pflicht», betonte Neuhaus.

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