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Marie Garnier.
Legende: Hat sie das Amtsgeheimnis verletzt? Objektiv betrachtet: Ja, sagt die Staatsanwaltschaft. SRF
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Amtsgeheimnisverletzung Muss Freiburger Staatsrätin Garnier vor der Justiz aussagen?

Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sich die Staatsrätin der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht hat.

Garnier wird vorgeworfen, vertrauliche Dokumente an die Medien weitergegeben zu haben. Demnach sind seit März 2017 die Weitergabe von internen und vertraulichen Informationen – darunter Briefwechsel zwischen dem Oberamtmann des Saanebezirks und dem Staatsrat – in verschiedenen Medien aufgedeckt worden, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Gemäss der Staatsanwaltschaft erfüllt Garnier die objektiven Bedingungen für den Tatbestand. Die Justiz will nun allfällige Rechtfertigungsgründe prüfen. Dazu müsse aber zuerst die Immunität der Staatsrätin aufgehoben werden. Einen entsprechenden Antrag hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag beim Grossen Rat eingereicht.

Marie Garnier will kooperieren

Garnier weist die Vorwürfe von sich. Die Weitergabe der Dokumente an die Medien sei eine Antwort auf die Indiskretionen gewesen, sagt sie gegenüber dem Regionaljournal. Ziel sei gewesen, die Sachlage einer zu Unrecht attackierten Mitarbeiterin richtig zu stellen. Sie begrüsse aber die Aufklärung sämtlicher Umstände des Falles und stehe der Justiz zur Verfügung.

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