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Bern Freiburg Wallis Neue Planungs-Leitplanken für das Berner Inselspital-Areal

Die Überbauungsordnung für das Gelände des Berner Inselspitals wird bis Ende Mai öffentlich aufgelegt. Sie basiert auf einem Masterplan, der die Weiterentwicklung des Inselspitals bis 2050 sicherstellen soll.

Heute sind die zahlreichen alten und neuen Gebäude des Universitätsspitals auf dem weitläufigen Areal nicht optimal auf die Betriebsabläufe ausgerichtet. Die Wege sind zu lang, Abläufe zu kompliziert, Strukturen zu starr. Die Spitalverantwortlichen wollen dies ändern. Dafür besteht ein Masterplan, der zum Beispiel auch den Ersatz des Bettenhochhauses vorsieht.

Klar ist, wo gebaut werden kann und wo nicht

Die behördliche Überbauungsordnung «Insel Areal III» stützt sich auf diesen Masterplan und sie definiert nun diejenigen Bereiche, die in Zukunft überbaut werden können, wie der Stadtberner Gemeinderat am Mittwoch mitteilte.

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Neue Überbauungsordnung für das Berner Inselspital (30.4.14).
01:27 min
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Dabei soll eine Art «Dreifelderwirtschaft» betrieben werden: an einem Ort wird gearbeitet, an einem anderen gebaut und ein dritter Ort liegt als Planungsreserve für künftige Bedürfnisse brach. Definiert sind aber auch Schutzzonen, geschützte historische Bauten und ein Verkehrsregime mit beschränkten Fahrbewegungen.

Die Idee der Spitalverantwortlichen ist es, die Bauten auf dem Gelände gezielt zu verdichten. Dadurch sollen neue Freiräume entstehen, insbesondere beim sogenannten Engländerhubel und rund um die historischen, geschützten Bauten.

Im Zentrum des Areals wird die Bebauung am dichtesten sein. Zum Rand des Areals hin nimmt die Bebauung kontinuierlich ab, so dass ein angemessener Übergang zu den umliegenden Quartieren entsteht, wie es in der Mitteilung der Stadt weiter heisst. Das Stadtberner Stimmvolk kann sich voraussichtlich 2015 zur Überbauungsordnung Insel Areal III äussern.

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