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Neues Berner Polizeigesetz Demo-Veranstalter können zur Kasse gebeten werden

Laufen unbewilligte Kundgebungen aus dem Ruder, könnten künftig die Demo-Veranstalter und Randalierer zahlen müssen.

Die Gemeinden sollen die Polizeikosten künftig an die Demo-Veranstalter und an einzelne Randalierer überwälzen können. Dieser Meinung ist der bernische Grosse Rat. Er hat am Montagabend einen entsprechenden Passus im totalrevidierten Polizeigesetz gutgeheissen.

Polizei in Stellung, im Hintergrund ein Demonstrationszug
Legende: Die jüngste unbewilligte Kundgebung in Bern – am 13. Januar 2018 gegen das WEF – blieb gewaltfrei. Keystone

Die Ratslinke sah die Grundrechte wie die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit in Gefahr, sie wehrte sich aber vergeblich. Bürgerliche und Mitte-Parteien fanden, das Verursacherprinzip müsse auch bei gewalttätig verlaufenden Demonstrationen gelten.

Audio
Der Schlagabtausch im Kantonsparlament
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 23.01.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 19 Sekunden.

2017 untersuchte das Bundesgericht eine ähnlich lautende Luzerner Regelung. Die Richter schlossen eine Kostenüberwälzung nicht grundsätzlich aus, forderten aber eine verhältnismässige Ausgestaltung der Kostenauflage.

Höchstens 30'000 Franken

Dem kam der bernische Grosse Rat nach, indem er eine grundsätzliche Gebührenobergrenze von 10'000 Franken für Veranstalter und Randalierer festlegte. In besonders schweren Fällen dürfen es 30'000 Franken sein.

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