Das bisherige E-Voting-System von neun Kantonen wurde vom Bund im Herbst 2015 nicht mehr zugelassen. Die Freiburger Kantonsregierung wollte aber ihren Bürgerinnen und Bürgern im Ausland das Wählen und Abstimmen per Mausklick weiterhin möglich machen. Darum bietet Freiburg ab diesem Jahr das Neuenburger E-Voting-System an.
Dieses System wird das erste sein, das die vollständige Überprüfbarkeit anbietet, schreibt der Freiburger Staatsrat. Das bedeutet zweierlei:
- Der Wähler kann kontrollieren, ob seine Stimme berücksichtigt wurde.
- Die Behörden können prüfen, ob das Verfahren von A bis Z korrekt abläuft und gleichzeitig auch ob das Stimmgeheimnis gewährt ist.
Ein System dieses Typs könne dereinst allen Stimmberechtigten angeboten werden, schreibt der Freiburger Staatsrat. Dazu brauche es die Mitarbeit der Gemeinden, weil diese für die Durchführung von Urnengängen verantwortlich sind.
Das neue Freiburger System für E-Voting wird ab 2016 eingeführt. Wenn der Kanton Freiburg für das System rechtzeitig die Betriebsbewilligung des Bundes erhält, könnte es zum ersten Mal bei der eidgenössischen Abstimmung vom September 2016 und bei den kantonalen Wahlen verwendet werden.