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Bern Freiburg Wallis Schuldfähig oder schuldunfähig?

Anders als der Staatsanwalt hält der amtliche Verteidiger den Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl für schuldfähig. Dieser sei in seinen Aussagen ernst zu nehmen.

Er persönlich glaube auch nicht, dass Kneubühl von einem korrupten Staats- und Polizeiapparat verfolgt werde, betonte Verteidiger Philipp Kunz am Freitag vor dem Gericht in Biel. «Aber das ist auch gar nicht der Punkt».  Der Punkt sei, dass Kneubühl dem Staat die Berechtigung abgesprochen habe, sein Elternhaus zu versteigern. Sein Mandant sei der Ansicht, er habe das Recht zum Widerstand und er bestreite das Gewaltmonopol des Staates.

 

Kneubühl kenne die Normen des Staates haargenau, weigere sich aber, sich an sie zu halten. Das seien letztlich politische Argumente.  Er habe selten jemanden erlebt, der so haargenau gewusst habe, was er tue und das so konsequent umgesetzt habe, sagte Kunz. Bei vielem, was der Rentner sage, könne man schlicht nicht beweisen, ob es nicht doch so gewesen sei.

 

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Die Plädoyers im Fall Kneubühl (Jörg André, 11.01.2013)
03:37 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 37 Sekunden.

Wenn der heute 69jährige etwa davon spreche, die Polizei habe auf ihn geschossen, sei das klar nicht erstellt, räumte der Verteidiger ein. Allerdings habe die Polizei, um Kneubühl abzulenken, zu einem bestimmten Zeitpunkt des Einsatzes eine Knallpetarde mit mehreren Knallgeräuschen gezündet. Da sei es durchaus nachvollziehbar, dass dieser das im Hausinnern als Schüsse interpretiert habe.

 

Der amtliche Verteidiger verlangte am Freitag, dass das Gericht den Mann als schuldfähig anerkennt und das Verfahren zurück an die Staatsanwaltschaft geht, damit diese ordentlich Anklage erhebt.

 

Staatsanwalt will stationäre Massnahme

Der Staatsanwalt bekräftigte demgegenüber seine Forderung, Kneubühl sei nicht schuldfähig. Stattdessen sei eine stationäre Massnahme gegen den Rentner auszusprechen. Will heissen: er käme in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung.

Der Staatsanwalt stützt sich auf ein psychiatrisches Gutachten, das Kneubühl einen Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn schweren Ausmasses attestiert. Zudem bestehe ein erhebliches Rückfallrisiko.

Der Rentner selber sprach ebenfalls noch vor Gericht und bekräftigte seine Aussage, dass dieses Gutachten falsch sei. Zudem sei er ein Opfer von Polizei, Staat und anderen Behörden. Er habe sich wehren müssen.

Das Gericht wird sein Urteil nächsten Freitag fällen.

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